Ein Jahr BGH-Urteil zu Bankgebühren: Ärger geht weiter

Sitz des BGH in Karlsruhe
Foto: Picture Alliance
Sitz des BGH in Karlsruhe

Der Ärger um die Umsetzung des BGH-Urteils zu Kontogebühren reißt nicht ab. Allein bei der Finanzaufsicht Bafin gingen im ersten Quartal 2022 in diesem Zusammenhang rund 750 Beschwerden von Bankkunden ein, wie die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Im vergangenen Jahr waren es bereits rund 1.980 Beschwerden.

Dabei ging es vor allem um die Erstattung von Kontoführungsentgelten. Verbraucher beschwerten sich aber auch über die Vorgehensweise einiger Institute bei der Vereinbarung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Teilweise hätten sich Kunden unter Druck gesetzt und zur Zustimmung genötigt gefühlt.

Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.

Die Finanzaufsicht beobachtet die Umsetzung des Urteils nach eigenen Angaben sehr genau. „Mit Instituten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Urteils auffällig geworden sind“, führe sie Aufsichtsgespräche, erklärte die Behörde. Bereits im vergangenen Oktober fand die Aufsicht deutliche Worte: „Erstattungsverlangen der Kundinnen und Kunden sollten zeitnah umfassend geprüft und zu Unrecht erhobene Gebühren und Entgelte umgehend erstattet werden.“ Es stehe den Kunden zu, Erstattungsansprüche geltend zu machen. „Die Ausübung dieses Rechts kann daher keine unmittelbare Kündigung der Geschäftsverbindung zur Folge haben.“ (dpa-AFX)

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