Dabei ging es vor allem um die Erstattung von Kontoführungsentgelten. Verbraucher beschwerten sich aber auch über die Vorgehensweise einiger Institute bei der Vereinbarung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Teilweise hätten sich Kunden unter Druck gesetzt und zur Zustimmung genötigt gefühlt.
Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.
Die Finanzaufsicht beobachtet die Umsetzung des Urteils nach eigenen Angaben sehr genau. „Mit Instituten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Urteils auffällig geworden sind“, führe sie Aufsichtsgespräche, erklärte die Behörde. Bereits im vergangenen Oktober fand die Aufsicht deutliche Worte: „Erstattungsverlangen der Kundinnen und Kunden sollten zeitnah umfassend geprüft und zu Unrecht erhobene Gebühren und Entgelte umgehend erstattet werden.“ Es stehe den Kunden zu, Erstattungsansprüche geltend zu machen. „Die Ausübung dieses Rechts kann daher keine unmittelbare Kündigung der Geschäftsverbindung zur Folge haben.“ (dpa-AFX)