Ein Jahr nach ihrer Einführung zeigt die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen keine sichtbare Wirkung. Das zeigt eine Analyse der Angebotsmieten von Immowelt.
Seit dem 1. Juli 2015 greift in Nordrhein-Westfalen die Mietpreisbremse. In zwölf von 22 Städten seien die Mieten seitdem stärker gestiegen als im Vorjahreszeitraum.
Keine einheitliche Entwicklung
Die Mietpreisentwicklungen in den NRW-Städten mit Mietpreisbremse würden kein einheitliches Bild ergeben. So sei der Anstieg der Mieten in Köln mit einem Prozent geringer ausgefallen als im Vorjahreszeitraum (plus drei Prozent). In Düsseldorf hingegen seien die Angebotsmieten bei Neuvermietung um 13 Prozent gewachsen. Im Vorjahreszeitraum seien die Mieten dort um zwei Prozent gesunken.
Mit Medianmieten von 10,50 Euro pro Quadratmeter seien die Mieten in Düsseldorf aktuell 20 Cent teurer als in Köln. In den vergangenen Jahren sei das Verhältnis umgekehrt gewesen.
Mietsteigerungen
Drittteuerste Stadt sei nach wie vor Münster (9,60 Euro), gefolgt von Meerbusch (9,40 Euro), Bonn (9,10 Euro) und Frechen (9,10 Euro). Frechen verzeichne mit elf Prozent den zweitstärksten Anstieg bei den Angebotsmieten. Auch in Bielefeld, Brühl, Langenfeld, Siegburg und Troisdorf seien die Mieten zwischen sechs und acht Prozent gestiegen.
Stabile Mieten
In sieben Städten sind die Angebotsmieten laut Immowelt bei Neuvermietung seit Einführung der Mietpreisbremse weitestgehend stabil geblieben. In St. Augustin sei der Preis unverändert geblieben. Auch in Bonn hätten sich die Mieten mit einer Steigerung um zehn Cent auf 9,10 Euro nur wenig verändert.
Gesunkene Mieten
Die günstigste Stadt mit Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen sei derzeit Monheim. Hier würden pro Quadratmeter 6,20 Euro fällig. Mit minus sechs Prozent verzeichne die Stadt zudem den stärksten Rückgang der Mieten.
Deutlich günstiger als in Düsseldorf und Köln seien die Mieten außerdem in Bocholt (unverändert bei 6,30 Euro pro Quadratmeter) und Kleve (6,40 Euro, minus zwei Prozent).
Zum Vergrößern Bitte auf die Grafik klicken.
Mietpreisbremse
Seit dem 1. Juni 2015 können die Bundesländer für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse verhängen. Bei Wiedervermietung von Bestandsimmobilien darf die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden.
[article_line type=“most_read“]
Allerdings gibt es Ausnahmen: Neubauten sowie umfassend sanierte Wohnungen sind vom Gesetz nicht betroffen. Außerdem gilt der Bestandsschutz: Kein Vermieter muss die Miete senken – auch nicht, wenn er die Wohnung neu vermietet. (kl)
Foto: Shutterstock