Ein kleines Weihnachtsgeschenk der BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Auffassung zur Aufgabenverteilung zwischen einer KVG und einem von ihr verwalteten alternativen Investmentfonds (AIF) in entscheidenden Punkten revidiert und das entsprechende Schreiben veröffentlicht. Die Branche kann aufatmen.

Die KVG-Manager dürfen sich freuen: Ein Problem weniger
Die KVG-Manager können beruhigt in die Feiertage gehen: Ein Problem weniger

Nach der heute auf der Website der Behörde veröffentlichten „Auslegungsentscheidung“ muss der Fonds der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) zwar umfängliche Vollmachten erteilen und die KVG ist für die „kollektive Vermögensverwaltung“, also für den gesamten Fonds, verantwortlich und muss alle Entscheidungen treffen.

Grundsätzlich stehe es der KVG aber „frei, ob sie Rechtsgeschäfte mit Dritten, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Verwaltungsaufgaben bedient, im eigenen Namen oder im Namen der AIF-Investmentgesellschaft abschließt“, so das BaFin-Schreiben.

Schreiben entscheidend verändert

Nicht nur Kauf- und Mietverträge, sondern auch alle anderen Verträge, die die Fondsojekte betreffen, wie etwa Reparaturen oder Hausverwaltung, können demnach von der KVG im Namen und auf Rechnung des Fonds abgeschlossen werden.

Lediglich Verträge zur Portfolioverwaltung und zum Risikomangement sowie zu etwaigen Auslagerungen muss die KVG in eigenem Namen abschließen. Damit wird die Branche wohl gut leben können.

Die BaFin ändert damit den Entwurf des Schreibens, den sie Anfang Februar 2017 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt hatte, in entscheidenden Punkten. Danach hätte die KVG den größten Teil auch der objektbezogenen Verträge im eigenen Namen abschließen müssen.

Der Entwurf hatte zu heftiger Kritik der Branche geführt, da er weder der bisher üblichen Praxis noch dem handelsrechtlichen Konzept einer Kommandit- oder Aktiengesellschaft – also den beiden für geschlossene AIFs gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsformen – entsprach. In der praktischen Gestaltung der Vertragsbeziehungen wäre zudem manches kaum sinnvoll umzusetzen gewesen. Dies hat sich nun erledigt. (sl)

Foto: Shutterstock

 

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