Eine Familie mit zwei Kindern nimmt zum Beispiel einen Baukredit in Höhe von 200.000 Euro mit 15-jährigen Sollzinsbindung (effektiver Jahreszins 1,80 Prozent) auf. Die monatliche Kreditrate beträgt 1.000 Euro, die jährliche Anfangstilgung beläuft sich auf 4,2 Prozent. Das Baukindergeld in Höhe von 2.400 Euro wird als jährliche Sondertilgungszahlung eingebracht.
Ohne die Förderung wären über die Kreditlaufzeit rund 35.500 Euro an Zinszahlungen zu leisten, mit Baukindergeld etwa 31.000 Euro. Mohr: „Bei einem Kredit mit 30 Jahren Zinsbindung kann die Förderung einen noch größeren Effekt haben“. Wird der Zuschuss in der ersten Dekade in die jährliche Sondertilgung investiert, summiert sich die Ersparnis der Zinskosten über das gesamte Darlehen auf bis zu 20.000 Euro.
Kreditinstitute bieten Sondertilgungen zu unterschiedlichen Konditionen an. Kreditnehmer sollten sich dazu also gut beraten lassen. Fünf Prozent der Nettodarlehenssumme pro Jahr können laut Interhyp bei den meisten Kreditgebern kostenlos getilgt werden, bei einigen Anbietern bis zu 10 Prozent. (dr)
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