„Ein Provisionsdeckel wäre verfassungswidrig“

Das 14. „Bonner Spitzentreffen“, das rund 40.000 Versicherungsvertreter in Deutschland repräsentiert, hat sich einstimmig gegen eine Deckelung von Provisionen im Zuge der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) ausgesprochen.

Laut Michael H. Heinz würde der BVK anhand eines Musterfalls gegen den Provisionsdeckel klagen.

„Ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wäre eindeutig verfassungswidrig“, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz: „Eine gesetzliche Provisionsbegrenzung wäre weder geeignet, noch erforderlich und angemessen, weil das ursprüngliche LVRG bereits Wirkung entfaltet, wie der Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums selbst feststellt.“ Laut Heinz würde der BVK anhand eines Musterfalls gegen den Provisionsdeckel klagen.

Bei dem alljährlich im September in Bonn stattfindenden Treffen der Vorsitzenden der Vertretervereinigungen, des BVK-Präsidiums sowie des Vorstandes des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) werden branchenpolitische, rechtliche und berufsständische Fragen und Entwicklungen erörtert.

Auszeit gefordert

Angesichts vieler neuer Gesetze und Regulierungen forderte das „Bonner Spitzentreffen“ vom Gesetzgeber eine Auszeit, da die Belastungsgrenze vieler kleiner und mittelständischer Vermittlerbetriebe bereits überschritten sei. Auch sollten „Überregulierungen“ überprüft werden, wie die unverändert hohe Stornohaftung. (kb)

Foto: BVK

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