Die Linkspartei will die Vermögenssteuer als „Millionärssteuer“ wieder einführen. Der absurde Antrag hat sicherlich keine Chance. Doch das Thema wird womöglich bleiben – und wirft weitere Schatten voraus. Der Löwer-Kommentar
Derzeit sieht es nicht danach aus, als würde sich nach der Bundestagswahl im September eine rot-rot-grüne Mehrheit ergeben, also eine mögliche Koalition aus SPD, Linkspartei und Grünen.
Doch nicht nur der „Schulz-Hype“ nach der Nominierung des neuen SPD-Vorsitzenden und Kanzlerkandidaten Martin Schulz im Januar belegt, wie schnell die Stimmungslage heutzutage kippen kann. Weiterhin ist keineswegs ausgeschlossen, dass am Ende eine Mehrheit für ein solches Bündnis steht.
Insofern lohnt sich ein Blick auf einen Antrag, den die Bundestagsfraktion der Linken vergangene Woche in den Bundestag eingebracht hat und mit dem sie vermutlich auch ein Thema im beginnenden Wahlkampf setzen will.
Fünf Prozent Vermögenssteuer
Darin fordert die Fraktion einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer auf Vermögen von über einer Million Euro. Dabei soll das (Netto-)Vermögen per Ende 2016 festgestellt und auf den Teil, der eine Million Euro Privatvermögen oder fünf Millionen Euro betriebliches Sachvermögen übersteigt, ein Steuersatz von fünf Prozent erhoben werden – wahrscheinlich pro Jahr, auch wenn dies nicht explizit dabeisteht.
Jährlich fünf Prozent: Das würde bedeuten, dass das betreffende Vermögen nach 20 Jahren weg wäre (weil die Basis gemäß Antrag nur einmal per Ende 2016 festgelegt wird). Das wäre dann also eine Enteignung.
Ob das wirklich so gemeint ist, spielt keine große Rolle. Denn in der vorliegenden Form hat der Antrag mit Sicherheit keine Chance auf Realisierung. Doch das Thema Vermögenssteuer dürfte im Fall einer rot-rot-grünen Mehrheit auf der Tagesordnung bleiben.