Der Vermittlerverband AfW begrüßt die Aussagen von EU-Kommissarin McGuinness zu einem möglichen Verzicht auf ein europaweites Provisionsverbot. Es wäre die richtige Entscheidung, so der Verband. Mit Details seitens der von der EU-Kommission geplanten Maßnahmen sei erst am derzeit vorgesehenen Termin 24. Mai zu rechnen. Laut AfW skizzierte McGuinness in ihrer Rede beim Eurofi Highlevel Seminar in Stockholm am 27. April aber, womit eventuell zu rechnen ist:
- mehr Transparenzpflicht
- Verschärfung der Bedingungen, unter denen Vergütungsanreize zulässig sind
- Sicherstellung eines besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses
- geeignete, preisgünstige und leicht verständliche Beratung für alle zugänglich
- bessere Kostenaufschlüsselung
- verstärkte Kontrollen der Aufsichtsbehörden
- gezieltes Verbot von Vergütungsanreizen für reine Ausführungsgeschäfte
Angekündigt wurde ebenfalls ein Runder Tisch, unter anderem mit Vertretern der Branche und des Verbraucherschutzes. „Vieles davon könnten wir für die von uns vertretenen unabhängigen Finanzberaterinnen und -berater und ihren Kunden mittragen. Letztlich kommt es immer auf die Umsetzung an. Die Verbraucher hätten jedenfalls verdient, dass sie weiterhin unabhängige, qualifizierte Beratung als Grundlage für Finanz- und Versicherungsprodukte erhalten, die ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Mehr Bürokratie und Verbote sind dabei sicherlich nicht hilfreich“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
„Wir begrüßen die Aussagen der Kommissarin McGuinness ausdrücklich, insbesondere aus der Sicht der europäischen Verbraucher, da dies ihnen auch zukünftig ermöglicht, qualifizierte Beratung zu erhalten, die flächendeckend angeboten werden kann“, erklärt Votum-Vorstand Martin Klein gegenüber Cash.Online. „Wir haben uns immer für eine Weiterführung des Nebeneinanders beider Vergütungssysteme eingesetzt und werden auch bei der zum 24. Mai angekündigten Gesetzesvorlage kritisch darauf achten, dass dieses weiterhin Berücksichtigung findet.“ Der Votum Verband als Teil des europäischen Dachverbandes FECIF, dessen Vorsitz Klein bis zum 17. April innehatte, habe eine intensive Diskussion mit den Kommissaren McGuinness und Dombrosvki geführt. „Wir müssen diesen Dialog von Verbänden, Politik und Verbrauchern weiterhin ideologiefrei fortführen, um das beste Ergebnis für die Verbraucher zu erzielen, welches sicher nicht in Verboten bestehen kann.“
„Weitere Regulierung wird kommen“
Auch Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz, befürwortet die Entscheidung der EU-Kommission, das komplette Provisionsverbot zu stoppen: „Ein Provisionsverbot hätte für die freie und unabhängige Beratung in Deutschland eine massive Verschlechterung bedeutet, zum Schaden der Kunden. Ich danke den Verbänden für ihre intensiven Bemühungen, der EU-Kommission die negativen Auswirkungen eines Verbots vor Augen zu führen. Die Fonds Finanz steht für Transparenz und nachhaltige Beratung im Interesse der Kunden. Die Entscheidung heute ist ein wichtiger erster Schritt, diese Qualitätsberatung langfristig zu erhalten.“
Aus Sicht von Valuniq-Vorstand Jörg Kintzel hat die Vernunft gesiegt. „Es ist gut, dass die Europäische Kommission auch erkannt hat, dass es Provisionen braucht und ein europaweites Provisionsverbot vom Tisch zu sein scheint. Denn Provisionen sind schlicht eine andere Form der Bezahlung und geben dem Verbraucher mehr Handlungsspielraum. Unabhängige Beratung entsteht nicht durch Honorar- oder Provisionsberatung, sondern durch die Produktmöglichkeiten des Beraters“, betont er.
Etwas zurückhaltender reagiert Defino-Vorstand Dr. Klaus Möller: „Die Information über die Aussetzung des Provisionsverbotes ist sehr gut, aber die Entwarnung ist nur vorläufig. Weitere Regulierung wird kommen. Jetzt ist die Branche gefordert, nicht abzuwarten und zu reagieren, sondern initiativ zu werden und mit Unternehmens-übergreifenden Maßnahmen für mehr Verbraucherorientierung vor die Welle zu kommen.“ Die Umsetzung der von der Branche erarbeiteten DIN-Normen sei dabei erste Wahl, weil diese das Problem „an der Wurzel packen“ und weil Normen generell geeignet seien, untaugliche Gesetze zu verhindern.