Wird das Wohnmobil von Dieben ausgeräumt, brauchen Camper eine spezielle Versicherung, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Die Hausratversicherung genügt nicht. Darauf weißt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu Beginn der Sommerferien hin.
Auch weil der Campingurlaub bei vielen Deutschen hoch im Kurs steht. 2023 gab es rund 42,3 Millionen Gästeübernachtungen auf deutschen Campingplätze. Auch die Zulassungszahlen für Wohnmobile und Caravans befinden sich seit der Corona-Pandemie auf hohem Niveau. Wer damit Urlaub macht, sollte daher auch bei einem Einbruchdiebstahl richtig versichert sein.
Wohnmobile sind häufig mit hochwertigen Gegenständen unterwegs, zum Beispiel mit Tablets für die Kinder, E-Bikes für die Eltern, Sportgeräten oder auch Bargeld. Kommen diese Dinge bei einem Einbruch abhanden, kann der Schaden gleich mehrere tausend Euro betragen, betont der GDV. Für Wohnmobile und Wohnwagen gibt es deshalb spezielle Inhaltsversicherungen, die bei einem Einbruchdiebstahl greifen. Diese auf Campingfahrzeuge zugeschnittenen Versicherungen leisten nicht nur nach einem Einbruch, sondern können auch nach Unfällen, Bränden und sogar Überschwemmungen ins Spiel kommen, betont der Versicherungsverband
Auf die Versicherungssumme achten
Tipp: Campingurlauber sollten bei der Inhaltsversicherung darauf achten, dass die Höhe der Versicherungssumme zum tatsächlichen Inhalt des Wohnwagens oder -mobils passt. Je nach Versicherungsgesellschaft kann die Entschädigungssumme begrenzt sein. Übersteigt die Höhe eines Schadens die Versicherungssumme, etwa wenn gleich mehrere teure E-Bikes gestohlen werden, bleiben Verbraucher in diesem Fall auf einem Teil der Kosten sitzen.
Übrigens: Die Außenversicherung der Hausrat greift bei Wohnmobilen in der Regel nicht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte 2018, dass die Hausratversicherung nicht für aus einem Wohnmobil gestohlene Gegenstände aufkommen muss. Der Versicherungsschutz der Hausrat erstrecke sich – auch bei der Außenversicherung – auf Gebäude. Ein Wohnmobil, so das Gericht, sei nun mal kein Haus.
Und die Teil- beziehungsweise Vollkasko des Wohnmobils versichert den Schaden nach einem Einbruchdiebstahl ebenfalls nicht. Teil- und Vollkasko leisten nach Diebstählen ausschließlich, wenn fest verbaute Teile des Fahrzeugs gestohlen werden, wie etwa der Bordcomputer. Nach einem Diebstahl des ganzen Wohnmobils übernimmt die Kaskoversicherung ebenfalls den Schaden.
Dieser Schutz ist für Camping-Fahrzeuge enorm wichtig. Nach Statistiken der Kfz-Versicherer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Camping-Kraftfahrzeug geklaut wird, mehr als vier Mal so hoch wie bei normalen Pkw.