Eine höchst unangenehme Pflicht

Solchen eher theoretischen Transaktions-Einzelfällen steht ein Reputationsschaden des Unternehmens gegenüber, der etwa in Hinblick auf externe Finanzierungspartner, Lieferanten und Kunden durchaus handfeste Folgen haben kann. Der Genesung des Unternehmens und damit dem Schutz der vorhandenen Anleger wird das jedenfalls kaum förderlich sein.

So steht bei der Vorschrift wahrscheinlich einmal mehr die Pranger-Wirkung im Vordergrund, die durch die Veröffentlichung auf der BaFin-Website entsteht. Anders als etwa bei Bußgeldern hat die Behörde hier keine Wahl: Sie muss die entsprechende Unternehmensmitteilung dort veröffentlichen (wobei nicht vorgeschrieben ist, dass dies gleich auf der Startseite erfolgt).

Bisher nur German Pellets

Trotzdem handelt es sich mit Ausnahme einer etwas anders gelagerten Information von German Pellets Anfang 2016 um die erste Mitteilung nach Paragraf 11a VermAnlG auf der Website der BaFin.

Es ist zu befürchten, dass bei weitem nicht alle Emittenten von Vermögensanlagen diese Verpflichtung kennen. Manche ignorieren sie vielleicht auch, weil der Reputationsschaden gegebenenfalls enorm ist. Jedenfalls ist kaum anzunehmen, dass alle anderen Vermögensanlagen bislang ohne erhebliche Beeinträchtigungen laufen, die eigentlich veröffentlicht werden müssten.

Insofern ist die Meldung für die VertsKebab-Anleger in einer Hinsicht vielleicht sogar eine gute Nachricht: Auch wenn der wirtschaftliche Erfolg sich bislang nicht eingestellt hat, nehmen die Verantwortlichen wenigstens ihre rechtlichen Verpflichtungen ernst. Das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit längst nicht bei allen Emissionen nach dem VermAnlG der Fall.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments