Eine kleine Korrektur

In der letzten Woche habe ich mich zu den steuerlichen Vorteilen einer Investment-AG ein kleines Stückchen zu weit aus dem Fenster gelehnt. Denn der Gesetzgeber hat sich wieder einmal eine Regelung einfallen lassen, die die Sache unnötig verkompliziert. Der Löwer-Kommentar

Portrait von Herrn Löwer vom Cash Magazin.: EUROPA, DEUTSCHLAND, HAMBURG, HAMBURG, 02.11.2015: Portrait von Herrn Löwer vom Cash Magazin. - Florian Sonntag -
„Auch bei einer Investment-AG können, wenn auch nur in geringer Höhe, Steuerzahlungen des Anlegers anfallen, obwohl er keine Dividende erhalten hat.“

Es ging in der vergangenen Woche um den ersten alternativen Investmentfonds (AIF) für Privatanleger in der Rechtsform einer Investment-Aktiengesellschaft (AG), den die Bremer HTB aufgelegt hat.

Hervorgehoben habe ich unter anderem, dass die AG aus Anlegersicht steuerlich deutlich einfacher zu handhaben und mit weniger Risiken behaftet ist als die sonst übliche Investment-Kommanditgesellschaft (KG).

Unter anderem drohe dem Aktionär – anders als bei einer KG-Beteiligung – nicht, dass er Steuern zahlen muss, obwohl er keine Ausschüttung erhalten hat. Bei einer AG werde auf Anlegerebene stets nur die Dividende besteuert (sowie Veräußerungsgewinne).

Das stimmt nicht ganz

Nach genauerer Lektüre des HTB-Prospektes stellt sich heraus: Das stimmt das nicht ganz. Denn auch bei einer Investment-AG können, wenn auch nur in geringer Höhe, Steuerzahlungen des Anlegers anfallen, obwohl er keine Ausschüttung (Dividende) erhalten hat.

Das liegt an einer Regelung in dem neuen Investmentsteuergesetz, das ab Anfang 2018 auf die Investment-AG Anwendung findet (nicht aber auf Personengesellschaften wie etwa eine KG). Demnach können für den Anleger auch ohne Dividende Steuern auf eine „Vorabpauschale“ fällig werden.

Seite 2: Komplizierte Berechnung

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments