Mehr als eine Sekunde
War die Ampel eben nicht „Dunkelgelb“, sondern schon länger als eine Sekunde Rot, wird es richtig teuer. In dem Fall spricht man von einem „qualifizierten Rotlichtverstoß“. Hier sind sofort 200 Euro fällig, gepaart mit einem Fahrverbot von einem Monat, zwei Punkte für das Verkehrssünderkonto inklusive.
Wurden dazu noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kommt ein Bußgeld von 320 Euro auf den Fahrer zu, plus zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einer Sachbeschädigung klettert die Strafe auf 360 Euro. Frank Bärnhof: „Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer steigt mit Dauer der Rotlichtphase stark an. Entsprechend steigt auch das Strafmaß, das kann bis zum Führerscheinentzug und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gehen.“
Sonderregel für Fahranfänger
Wer noch in der Probezeit ist, sollte erst recht auf rote Ampeln achten. Bei Verstoß droht zusätzlich zur Regelstrafe eine Verlängerung der Probezeit sowie eine verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.
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