Erst rechnen, dann reduzieren
Die ARAG Experten raten Arbeitnehmern, die beruflich kürzer treten möchten, sich vorher genau zu erkundigen, welche Auswirkungen eine Verringerung der Stundenzahl auf das Gehalt haben würde. Denn wer in Teilzeit arbeitet, verdient weniger und zahlt auch weniger in die gesetzliche Rente ein. Der Steuerberater oder die Rentenversicherung können hier verlässliche Angaben machen. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann man sich mit einem Teilzeitgehalt-Rechner einen ersten Überblick verschaffen.
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