Einmalbeiträge: Bafin nimmt Lebensversicherer an die kurze Leine

Die Bafin hat eine Anordnung vorgelegt, um die deutschen Lebensversicherer stärker zu überwachen. Die Finanzaufsicht plant verbindliche Vorgaben für das  Geschäft mit Kapitalisierungs-Produkten wie Policen gegen Einmalbeitrag. So soll verhindert werden, dass der wachsende Anteil von kurzfristigen Angeboten Bestandskunden Nachteile beschert.

Regeln Streng VorschriftenBei den sogenannten Kapitalisierungsgeschäften oder anderen Verträgen gegen Einmalbeitrag handelt es sich formal um Lebensversicherungen. Faktisch sind diese aber eher kurzfristigen Sparverträgen zuzuordnen, die täglich kündbar sind. Häufig bieten sie eine Verzinsung über dem Geldmarkt-Niveau.

Da die Branche in ihrem Kernsegment, Lebens- und Rentenversicherungen gegen laufenden Beitrag, stagniert, setzen viele Versicherer zunehmend auf das kurzfristiger ausgerichtete Einmalbeitragsgeschäft. Im vergangenen Jahr machte dieser blühende Geschäftszweig bereits ein Viertel der gesamten Beitragseinnahmen der Assekuranz aus.

Kritiker meinen, dass diese Trendverschiebung zulasten der Bestandskunden geht. Die Befürchtung: Um Neukunden kurzfristig attraktive Konditionen bieten zu können, zehrt die Assekuranz von bestehenden Kapitalanlagen, die teilweise zu wesentlich höheren Zinsen angelegt sind, als sie derzeit zu erzielen sind.

Die Bafin beobachtet das Treiben schon lange kritisch. Bereits im Frühjahr hatte sie alle Lebensversicherer aufgefordert, Informationen über das Einmalbeitragsgeschäft zu liefern. Nun schaltet die Aufsicht einen Gang hoch und fordert eine Trennung des Kapitalstocks wenn das Geschäft mit Einmalbeiträgen drei Prozent des gesamten Sicherungsvermögens überschreitet. Diese Anweisung galt bisher lediglich als Empfehlung.

Die Anordnung sieht außerdem die Bildung einer Liquiditätskennziffer über einen Prognosezeitraum von drei Monaten vor. Diese soll dokumentieren, ob der Versicherer in der Lage ist, größere Mittelabflüsse zu verkraften. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sparer aufgrund gestiegener Zinsen ihre Einlagen bei Versicherungen kündigen.

Änderungen sieht die Bafin auch bei Vertragsbedingungen vor. So müssen die Lebensversicherer die Laufzeit der Verträge im Voraus festlegen. Eine Verlängerung des Vertrags ist nur dann zulässig, wenn der Versicherer die Möglichkeit hat, dieser zu widersprechen. Gleiches gilt für Zuzahlungen, die im Ursprungsvertrag noch nicht genau festgelegt waren. Damit will die Bafin in Niedrigzinsphasen verhindern, dass Kunden gegen den Versicherer spekulieren. (hb/ks)

Foto: Shutterstock

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