Spanien reformiert System zur Einspeisevergütung

Betreiber von Solar-, Windkraft- und Biomasseanlagen sollen eine Zuzahlung zu den Strommarktpreisen und eine Investitionszulage erhalten, die eine „vernünftige Rentabilität” garantiert. Rödl & Partner rechnet mit „heftigem juristischem Widerstand“.

Die spanische Regierung hat am Abend des 13. Juli 2013 das Gesetz Real Decreto Ley 9/2013 beschlossen, mit dem die Förderung von Anlagen erneuerbarer Energien neu geregelt werden soll. Die Betreiber von Solar-, Windkraft- und Biomasseanlagen eine Zuzahlung zu den Strommarktpreisen und eine Investitionszulage erhalten, die eine „vernünftige Rentabilität” garantiert. Die Details der Regelungen und deren Auswirkungen auf die Energiebranche sind größtenteils noch unklar. Die bisherige Einspeisevergütung nach den königlichen Dekreten 661/2007 und 1578/2008 wird außer Kraft gesetzt.

Nach der Einschätzung von Georg Abegg, Rechtsanwalt bei Rödl & Partner in Madrid soll so das Defizit von 28 Milliarden Euro im spanischen Strommarkt gemildert und dem Druck der Europäischen Kommission stattgegeben werden, die Konsolidierung des Haushalts voranzutreiben.

„Die neuen Regelungen bedeuten das „Aus” für die Einspeisevergütung in Spanien, wie wir sie bisher kennen. Die spanische Regierung setzt bei den Betreibern an, um das Defizit im Strombereich zu senken. Dabei wird sie sich auf heftigen juristischen Widerstand einrichten müssen”, so Abegg. „Ich habe große Zweifel, ob es rechtlich haltbar ist, die Förderung der Erneuerbaren Energien zukünftig an eine fiktive und willkürlich festgelegte Rentabilität von durchschnittlich 7,5 Prozent zu koppeln.”

Drastische Kürzungen erwartet

Von den Neuregelungen sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die im spanischen Strommarkt Energie erzeugen, verkaufen und transportieren, unabhängig davon, ob es sich um konventionell oder regenerativ erzeugten Strom handelt. Die Umsetzung des am Samstag beschlossen Gesetzes bedarf weiterer Richtlinien und Verordnungen. Nach der bisherigen Rechtslage bekamen spanische Eerneuerbare-Energien-Anlagen einen festen Tarif für den eingespeisten Strom, der sich im Falle von älteren Fotovoltaik-Anlagen auf bis zu 460 Euro pro Megawattstunde belaufen konnte und für die Laufzeit von 25 Jahren festgeschrieben war.

Schon seit dem Jahr 2010 wurden die Tarife durch verschiedene Maßnahmen beschnitten, zuletzt wurde eine Steuer auf den Umsatz in Höhe von sieben Prozent und die faktische Streichung der Inflationsanpassung verabschiedet. Die nun vorgesehene Regelung soll zusammen mit den seit 2012 erfolgten Kürzungen eine Reduzierung der Tarife für Erneuerbare Energien von 1,35 Milliarden Euro beinhalten. Dies entspricht nach Einschätzung Abeggs einer Kürzung um 15 bis 20 Prozent.

Das nun geplante Förderregime für die 55.000 bestehenden Anlagen in Spanien sieht eine Mischung aus Einspeisetarif und Investitionszulage vor. Bis zur Verabschiedung der Durchführungsgesetze erhalten die Anlagen die bisherigen Tarife weiter, müssen aber gegebenenfalls zu viel bezahlte Gelder rückerstatten. Die Zuzahlung zu den Strommarktpreisen und die Investitionszulage sollen während der gesetzlich zugelassenen Gesamtlaufzeit und unter Berücksichtigung der anfänglichen Investitionen, Betriebskosten und der Marktpreise zu einer „vernünftigen Rentabilität” der Anlage führen. Dabei wird angenommen, dass die Anlage von einer ordentlich und effizient geleiteten Gesellschaft geführt wird, und die Investitionen, Kosten und Strompreise den Marktkonditionen entsprechen.

 Seite 2: Das Gesetz ist an vielen Stellen angreifbar

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