In diesem Jahr bringen beinahe alle großen Autohersteller neue E-Automodelle auf den Markt. Die Zukunft fährt mit Strom. Welche Versicherungen sind für das Elektrofahrzeug vorgeschrieben, welche sind sinnvoll? Und mit welcher Förderung können Verbraucher rechnen? Ein Überblick des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft liefert Antworten.
0,2 Prozent. So hoch oder besser gesagt so niedrig ist laut Kraftfahrt-Bundesamt der Anteil von E-Autos in Deutschland. Interessanter sind jedoch die Veränderungen zum Vorjahr. Zwischen 2018 und 2019 hat die Zahl der Elektroautos auf deutschen Straßen um 54 Prozent auf rund 83.000 zugelegt – so viel wie bei keiner anderen Antriebsart.
Die Stromer sind im Kommen, die erweiterten staatlichen Zuschüsse sollen den umweltfreundlichen Umbau individueller Mobilität weiter befördern. Was E-Autofahrer rund um die Kfz-Versicherung wissen müssen, hat der GDV zusammengefasst.
Elektroautos & Kfz-Versicherung: Was muss ich beachten?
Elektroautos unterliegen – wie Benziner und Diesel auch – der Versicherungspflicht. Heißt: Ohne Versicherung dürfen sie nicht auf die Straße. Zwingend notwendig ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer. Sie kommt für die Schäden am fremden Fahrzeug auf, für weitere Sachschäden wie etwa an Gebäuden und für Personenschäden.
Teil- und Vollkaskoversicherung sind optional. Eine Teilkasko übernimmt unter anderem die Schäden bei Diebstahl oder einem Wildunfall. Die Vollkasko-Versicherung leistet darüber hinaus nach einem selbstverschuldeten Unfall auch für die Schäden am eigenen Auto.
Welche Besonderheiten gibt es bei Elektroautos?
Herzstück eines jeden E-Fahrzeugs ist der Akku. Geht dieser kaputt, wird es teuer. Gut zu wissen für Autofahrer: Der Akku ist als Fahrzeugteil in die Kaskoversicherung eingeschlossen. Drei Konstellationen für den Versicherungsschutz sind denkbar:
Das E-Auto ist geleast
Es spielt in der Kaskoversicherung für den Versicherungsschutz keine Rolle, ob es sich um ein gekauftes oder ein geleastes Fahrzeug handelt. Bei einem Leasingfahrzeug verlangt der Leasinggeber in der Regel den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Der Akku ist dann zum Beispiel bei Unfällen oder einem Diebstahl versichert. Ohne eine Kaskoversicherung müsste der Verbraucher jeglichen Schaden am Auto dem Leasinggeber aus eigener Tasche ersetzen.
Der Akku ist geleast
Wenige Autohersteller bieten auch die Möglichkeit an, nur den Akku zu leasen. Häufig gibt der Hersteller eine Gewährleistung auf die Funktionstüchtigkeit – aber nicht auf Schäden wie Diebstahl, Marderbisse oder Brände. Auch in dieser Konstellation ist deshalb eine Kaskoversicherung notwendig, wenn E-Auto-Fahrer den teuren Akku nicht selbst ersetzen wollen. Wurde nur der Akku geleast und das Fahrzeug gekauft, steht die Entschädigung für den Akku dem Leasinggeber zu.
Auto und Akku sind komplett im Besitz des Halters
Aufgrund der höheren Anschaffungskosten ist eine Vollkaskoversicherung für neue Elektroautos sinnvoll. Darüber sind selbstverständlich auch Schäden am Akku abgedeckt.
Ist der Akku über die Kasko versichert, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an: Welche Schäden genau sind darin abgedeckt? So können Akkus – je nach Kfz-Versicherer und Tarif – zum Beispiel gegen folgende Schäden versichert werden:
- Brand
- Überspannung und Blitzschlag
- Kurzschluss
- Diebstahl
- Hackerangriffe
- Folgeschäden durch Tierbiss
Manche Versicherer übernehmen nach einem Totalschaden die Entsorgung des Lithium-Ionen-Akkus, sofern der Autohersteller, der hier eigentlich in der Pflicht ist, die Entsorgungskosten nicht übernimmt. Autofahrer sollten bei der Wahl ihrer Kaskoversicherung darauf achten, ob im Schadensfall der Neu- oder der Zeitwert des Akkus ersetzt wird, empfiehlt der GDV. (dr)
Foto: Allianz