Elektronische Rechnungspflicht ab 2025 – das sind die Details

Frau sitzt an zwei Bildschirmen, von denen einer eine Rechnung zeigt.
Foto: PantherMedia/AndreyPopov
Worauf sich Firmen bei der elektronischen Rechnungspflicht einstellen müssen.

Die elektronische Rechnung gewinnt nicht nur in Deutschland, sondern auch EU-weit immer mehr an Bedeutung und ist ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend für Unternehmen. Die IHK München hat die wichtigsten Details dazu zusammengetragen.

Die Ampel-Regierung hat mit dem Wachstumschancengesetz die Grundlage für die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen für Umsatzsteuerzwecke bereits ab 1. Januar 2025 geschaffen. Am 13. Juni 2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für inländische Unternehmer ab dem 1. Januar 2025 vorgelegt.

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen nach neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Veränderung hat weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsprozesse

Es bieten sich erhebliche Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Finanzbuchhaltung. Zugleich bringt die Umstellung auf E-Rechnungen auch Herausforderungen mit sich. Dazu gehören

  • technische Anforderungen,
  • die Integration in bestehende Systeme,
  • Datenschutzfragen und
  • die Notwendigkeit, Mitarbeiter auf neue Prozesse umzuschulen.

Einführung

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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