Die Ampel-Regierung hat mit dem Wachstumschancengesetz die Grundlage für die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen für Umsatzsteuerzwecke bereits ab 1. Januar 2025 geschaffen. Am 13. Juni 2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für inländische Unternehmer ab dem 1. Januar 2025 vorgelegt.
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen nach neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Veränderung hat weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsprozesse
Es bieten sich erhebliche Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Finanzbuchhaltung. Zugleich bringt die Umstellung auf E-Rechnungen auch Herausforderungen mit sich. Dazu gehören
- technische Anforderungen,
- die Integration in bestehende Systeme,
- Datenschutzfragen und
- die Notwendigkeit, Mitarbeiter auf neue Prozesse umzuschulen.