Elektronische Rechnungspflicht ab 2025 – das sind die Details

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) gewinnt immer mehr an Bedeutung im Geschäftsverkehr, auch weil die steuerlichen Anforderungen einfacher geworden sind. Wer seine Belegverarbeitung digitalisiert, kann seine Prozesse optimieren und Kosten einsparen. Gerade bei mittelständischen und kleineren Unternehmen gibt es jedoch noch viel Unsicherheit und großen Nachholbedarf.

Hinzu kommen bereits erfolgte Neuerungen für Auftragnehmer der öffentlichen Hand. Diese haben auf digitale Rechnungen umgestellt.

Zudem sind aktuelle Entwicklungen zu beachten: Die EU-Kommission schlägt für grenzüberschreitende Transaktionen eine verpflichtende Nutzung der E-Rechnung in Verbindung mit einem Meldesystem vor. Zudem ergibt sich durch das Wachstumschancengesetz (BGBl. vom 27. März 2024) die Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze bereits ab 2025. Welche praktischen und steuerlichen Anforderungen sind zu beachten? Wie wirkt sich die Verpflichtung zur E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung konkret aus? Hier finden Sie einen Überblick.

Expertentreffen in Brüssel zur E-Rechnung am 7. März 2024

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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