Elektronische Rechnungspflicht ab 2025 – das sind die Details

Elektronische Rechnungen sollen nach einem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission künftig für grenzüberschreitende B2B-Umsätze verpflichtend sein (Richtlinienvorschlag VAT in the Digital Age). Damit bayerische Unternehmen diese Herausforderung gut bewältigen, hat sich die IHK München bei der EU-Kommission für eine praktikable Umsetzung starkgemacht. Vor allem die Anliegen von KMU müssten in die Gestaltung der vorgesehenen EU-Richtlinie einfließen.

Platziert hat die IHK München diese Themen in der Expertenrunde am 7. März 2024 in Brüssel. Initiiert wurde sie gemeinsam mit anderen bayerischen IHKs, der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU. Mit dabei waren hochrangige Vertreter der EU-Kommission und der Finanzministerien aus Deutschland, Bayern und Österreich.

Der Austausch mit weiteren Experten aus der Wirtschaft und Verwaltung aus Bayern, Österreich und Italien unterstreicht, wie wichtig dieses grenzüberschreitende Thema ist.

Was ist eigentlich eine E-Rechnung?‎

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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