Elektronische Rechnungspflicht ab 2025 – das sind die Details

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) gewinnt im Geschäftsverkehr zunehmend an Bedeutung. Durch die Digitalisierung der Belegverarbeitung können Unternehmen ihre Prozesse optimieren und Kosten einsparen. Dennoch bestehen insbesondere bei mittelständischen und kleineren Unternehmen noch Unsicherheiten und Nachholbedarf. Die Nutzung von E-Rechnungen ermöglicht medienbruchfreie Verarbeitung, verkürzte Durchlaufzeiten, weniger Papierverbrauch und geringere Kosten. Wesentlich hierbei ist die Nutzung von strukturierten Datensätzen.

Im Zusammenhang mit elektronischen – wie auch papierbasierten – Rechnungen sind die steuerlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Dies betrifft insbesondere die zu beachtenden Anforderungen an die elektronische Rechnung sowie die Regeln zur notwendigen Aufbewahrung.

Zu beachten sind wichtige aktuelle Entwicklungen: Die EU-Kommission schlägt für grenzüberschreitende Transaktionen eine verpflichtende Nutzung der E-Rechnung in Verbindung mit einem Meldesystem vor. Zudem ergibt sich aus dem Wachstumschancengesetz die Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze bereits ab 2025. Unternehmen, die sich bisher noch nicht mit Fragestellungen rund um die E-Rechnung befasst haben, sollten hiermit alsbald beginnen.

Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.

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