Element Insolvenz: BaFin rät zur Prüfung der Vertragsunterlagen

Foto: Picture Alliance
Gefährderter Versicherungsschutz: Die BaFin empfiehlt Element-Versicherten, sich nach Alternativen umzuschauen.

Die BaFin rät Kunden von Element Insurance, ihre Versicherungsverträge dringend zu überprüfen und sich um eine Anschlussversicherung zu kümmern.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Kundinnen und Kunden von Element Insurance dringend, ihre Versicherungsverträge zu überprüfen. Hintergrund ist das vorläufige Insolvenzverfahren des Unternehmens, das die Sicherstellung eines vollumfänglichen Versicherungsschutzes gefährdet.

Element agiere als White-Label-Versicherer, was bedeutet, dass Versicherungsverträge oft über Kooperationspartner abgeschlossen wurden, so die BaFin. Diese würden gegenüber den Versicherten als Anbieter auftreten, während die vertragliche Verantwortung bei Element liege. Im Schadensfall sei ist daher der im Vertrag benannte Risikotäger entscheidend, nicht zwangsläufig der direkte Ansprechpartner des Kunden, betont die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

BaFin: Alternative Versicherunglösungen prüfen

Angesichts der finanziellen Situation von Element empfiehlt die BaFin den Betroffenen, alternative Versicherungslösungen in Betracht zu ziehen. Aufgrund der aktuellen Lage akzeptiere Element grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB. Dabei sollten Versicherungsnehmerinnen und -nehmer jedoch sicherstellen, dass sie vor der Kündigung eine nahtlose Anschlussversicherung bei einem anderen Anbieter abgeschlossen haben, um Deckungslücken zu vermeiden.

Sollte das Insolvenzverfahren über Element endgültig eröffnet werden, enden die meisten Verträge automatisch einen Monat nach Verfahrensbeginn, so die Bafin. Zudem sei nicht gewährleistet, dass alle offenen Schadensforderungen vollständig reguliert werden können.

Unterstützung für Versicherte

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Fragen zu ihrer Versicherungssituation haben, können sich an unabhängige Versicherungsberater, Vermittler oder Verbraucherschutzorganisationen wenden. Die BaFin selbst hat keinen gesetzlichen Auftrag, individuelle Beratung zu leisten oder Ansprüche durchzusetzen. Weitere allgemeine Informationen für Betroffene stellt die BaFin auf ihrer Website zur Verfügung.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments