Element-Insolvenz: „Schnellstmöglich Schutz bei einem anderen Versicherer beschaffen“

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Bildagentur PantherMedia / Markus Mainka
Für Verbraucher, die bei Element versichert sind, ist der Versicherungsschutz laut BdV massiv gefährdet.

Die Finanzaufsicht Bafin hat gegen die Element Insurance einen Insolvenzantrag gestellt. Was der Bund der Versicherten (BdV) Verbraucherinnen und Verbrauchern jetzt rät.

„Schnellstmöglich sollten zunächst Versicherungsnehmer prüfen, ob sie über Element versichert sind“, sagt BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos. Es sei nicht in jedem Fall sofort ersichtlich, ob ein Versicherungsvertrag mit Element besteht. „Teilweise ist dies unmittelbar erkennbar, weil Element als Anbieter in Erscheinung tritt – teilweise ist ein anderes Unternehmen als Kooperationspartner der Anbieter und Element ist dann als Risikoträger in den Versicherungsbedingungen benannt“, erläutert er. Kooperationspartner seien unter anderem Autoprotect, Asspario, Die Bayerische, Direkt-AS, Friday, Hepster, Manufaktur Augsburg, Panda und Schutzgarant.

Der Verbraucherschutzverein rät Verbrauchern daher zur umgehenden Prüfung ihrer Versicherungsverträge. Betroffen seien Kunden unter anderem mit Verträgen in den Sparten Fahrrad-, Haftpflicht-, Wohngebäude-, Unfall-, Hausrat-, Kfz-Reparatur-, Tier- und Smartphoneversicherungen sowie weiteren Nischendeckungen.


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Für Verbraucher, die bei Element versichert sind, ist der Versicherungsschutz laut BdV massiv gefährdet. Es sei vor allem für neu eingetretene Schäden nicht sichergestellt, dass diese reguliert werden können. „Element-Versicherte – sowie Versicherungsvermittler, die solche Verträge betreuen –, sollten schnellstmöglich den Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer beschaffen und dabei eine vorläufige Deckungszusage erfragen, damit sofortiger Versicherungsschutz besteht. Dies gilt insbesondere für die wichtigsten Verträge wie Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen“, rät Papaspyratos.

Das Insolvenzverfahren hat laut BdV zunächst zur Konsequenz, dass bei Schadenfällen bis auf Weiteres keine Auszahlungen erfolgen: Die vertraglichen Ansprüche müssen von den Betroffenen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden und haben Vorrang vor anderen Gläubigerforderungen. Aber: „Sollten nicht ausreichend Mittel realisierbar sein, die vollen vertraglichen Ansprüche der Versicherungsnehmer zu erfüllen, erfolgt lediglich eine quotierte Leistung“, erläutert Papaspyratos. Wie es mit Element und den bestehenden Verträgen für die Zukunft weitergeht, sei zum aktuellen Zeitpunkt offen.

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