Element Insurance AG befindet sich seit dem 8. Januar 2025 im vorläufigen Insolvenzverfahren, die BaFin hatte die Insolvenz beantragt. „Für viele Versicherte sei dies eine unsichere Lage. Bereits gezahlte Prämien könnten verloren sein und die Verträge drohen wertlos zu werden“, befürchtet der Bund der Versicherten (BDV) und warnt davor, Lastschriften zurückzugeben. Zudem kritisieren die Verbraucherschützer die Informationspolitik und fordern, Versicherte in deratigen Fällen früher zu informieren.
„Der von der Versicherungsaufsicht gestellte Antrag auf Insolvenzeröffnung ist der letzte Schritt einer ganzen Reihe von aufsichtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Krise eines Versicherungsunternehmens. Das bedeutet eigentlich, dass mit dem Insolvenzantrag der Zug in Richtung Pleite längst abgefahren ist“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.
„Der Zug in Richtung Pleite ist längst abgefahren“
Besonders ärgerlich sei die Situation für Versicherte, die erst zum Jahreswechsel die Jahresprämien für Versicherungsverträge gezahlt hätten. Darunter befinden sich auch existenzielle Versicherungen für Wohngebäude oder Haftpflicht, moniert der BdV-Vorstand. Die Versicherungsverträge hatten sich zum Jahresende automatisch verlängert und die Prämien sind meist über Lastschriften eingezogen worden. Von dem Insolvenzantrag, den die BaFin kurz zuvor am 23. Dezember 2024 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt hatte, hätten die Betroffenen nichts geahnt.
BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos erklärt, dass eine Lastschriftrückbuchung zwar innerhalb von acht Wochen möglich sei, dies jedoch nur bei unrechtmäßigen Abbuchungen zulässig sei. Ein beantragtes Insolvenzverfahren – wie im Fall von Element – berechtige hingegen nicht zur Rückbuchung der Lastschrift. „Tatsächlich erscheint es widersinnig, für einen Versicherungsvertrag zu zahlen, wenn im Schadenfall keine vollständige Regulierung sichergestellt ist.
Dennoch handeln Versicherungsnehmer vertragswidrig, wenn Sie die vereinbarte Versicherungsprämie nicht bezahlen“, erläutert Papaspyratos. Nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes seien sie verpflichtet, die Versicherungsprämie zu begleichen. Die wahrscheinliche Konsequenz im Falle einer Rückbuchung der Lastschrift sei dann, dass der Insolvenzverwalter die geschuldete Prämie über Zwangsmittel vom Versicherungsnehmer zurückholt, so der Chefökonom weiter. Hinzu komme, dass Kreditinstitute, die beim Lastschriftverfahren die durchgeleiteten Beiträge zurückbuchen müssen und auf Fehlbeträgen sitzen blieben, Rückforderungsansprüche geltend machen könnten.
Mehr Verbraucherschutz gefordert
Angesichts solcher Fälle fordert der BdV eine Überprüfung der bestehenden Insolvenzvorschriften für Versicherte. „Wir erwarten mehr Verbraucherschutz in solchen Bankrottfällen. Die BaFin ist in ihrem Handeln auch den kollektiven Verbraucherinteressen verpflichtet. Betroffene Versicherte müssen so rechtzeitig über die Situation informiert werden, dass sie noch reagieren und die Versicherungsverträge aus wichtigem Grund unverzüglich beenden und sich kostenschonend anderweitigen Versicherungsschutz besorgen können“, sagt BdV-Vorstand Rehmke.
Insolvenzen von Versicherungen sind selten. Aber Fälle wie der von Element sind Bewährungsproben für die bestehenden Regelwerke wie etwa Solvency II, so Rehmke. Wenn sie für Unternehmen und Aufsicht ausgeprägte bürokratische Mehraufwände bedeuten, aber im Krisenfall der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht gewährleistet sei, bestehe Anpassungsbedarf.