Elementarpolicen: Aufklärung statt Pflichtversicherung

Naturkatastrophen sind unvorhersehbar und können für Hausbesitzer extrem teuer werden – angesichts der Zunahme schwerer Unwetter sind allerdings immer noch zu wenig Immobilieneigentümer versichert. Nachdem eine Pflichtversicherung für Elementarschäden vom Tisch ist, plädiert der GDV für eine umfassende Aufklärungskampagne.

Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Stuttgart sprachen sich die Justizminister gegen die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden aus.

„Wir brauchen ein stärkeres Bewusstsein für die zunehmenden Naturkatastrophen wie Starkregen und Hochwasser, die jeden in Deutschland treffen können. Seit der Elbe-Flut 2002 hat sich der Anteil der Häuser, die dagegen versichert sind, von 19 auf immerhin knapp 40 Prozent erhöht. Noch immer müssen aber gut 60 Prozent der Hausbesitzer im Schadenfall in die eigene Tasche greifen, obwohl praktisch alle Häuser problemlos versicherbar sind“, sagt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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2013 regulierten die deutschen Versicherer nach dem Sommerhochwasser allein 140.000 Schäden in Gesamthöhe von 1,8 Milliarden Euro. Daraufhin entbrannte eine heftige Debatte um eine mögliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.

Keine Pflichtversicherung für Elementarschäden

Die Justizminister setzten der Diskussion im Juni 2015 ein Ende. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Stuttgart sprachen sie sich gegen die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden aus.

„Wir können eine Versicherung für Elementarschäden nicht vorschreiben. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken stehen dagegen“, sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Rainer Stickelberger (SPD), bereits im Mai der Deutschen Presse-Agentur.

Um dennoch mehr Hausbesitzer dazu zu bringen, selbst eine Elementarschadenpolice abzuschließen, wolle man die staatliche Opferhilfe daran knüpfen, ob jemand ausreichende Bemühungen unternommen hat, einen Schaden abzuwenden und sich die zumutbaren Bedingungen versichern lassen.

Seite zwei: Bei Passivität kein Geld vom Staat

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