Dabei gilt der Grundsatz, dass volljährige Kinder – diese sind zu dem Zeitpunkt meist zwischen 50 und 65 Jahre – keinesfalls in Gefahr geraten dürfen, selbst in Zukunft bedürftig zu werden. Grundsätzlich sind getroffene Dispositionen anzuerkennen.
Das heißt aber: Wenn auf den Namen der Frau oder auf einem Gemeinschaftskonto Vermögen angelegt ist, kann dieses bis auf einen Notgroschen zum Elternunterhalt herangezogen werden. Hat die Frau vor ihrer Hausfrauentätigkeit gearbeitet und mit einer Versicherung Altersvorsorge betrieben, gilt das als Schonvermögen.
Allgemein gilt: Berufstätige können als Angestellte fünf Prozent des Bruttogehalts und als Selbstständige 25 Prozent der Bruttoeinkünfte als Altersvorsorge darstellen – unabhängig von der eigentlichen Art der Geldanlage. Dies gilt rückwirkend für die Berufsjahre und wird mit vier Prozent kapitalisiert.
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Beispiel einer angestellten berufstätigen Frau
Vorjahresbrutto: 60.000 Euro
Fünf Prozent dieses Einkommens für Altersvorsorge: 3.000 Euro
Kapitalisiert auf 30 Berufsjahre: 186.828 Euro
Für Hausfrauen gilt: Wenn seither keine Vermögensanlagen für die Zukunftssicherung angelegt wurden, zählt das gesamte Vermögen der Frau, bis auf den Notgroschen, als verwertbar. Das Gericht argumentiert, dass die Hausfrau sich im Alter komplett auf die Einnahmen des Mannes verlässt.
Mögliche Lösung
Beide Eheleute leisten ihren Beitrag zum gemeinsamen Lebensstandard. Warum wird also nicht auch für die Zukunft auf beide Namen vorgesorgt? Meist laufen die typischen Rentenversicherungen auf den Namen des Mannes und die Depots auf beide Namen.
Damit kann die Hälfte des Depots bei Elternunterhaltsforderungen als Vermögen herangezogen werden. Besser ist es, für jede Person eine eigene Vorsorge für Alter und Pflegebedürftigkeit zu treffen. Auch Depots sollten getrennt angelegt werden.
Fazit: Denken Sie bei Vermögensanlagen und Vorsorgeabsicherungen für beide Partner. Nur so kann Vermögen als Schonvermögen beim Elternunterhalt der Hausfrau außen vor bleiben.
Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung.
Foto: Institut Generationenberatung