Elternunterhalt: Fünf Tipps, um die Kosten zu minimieren

2. Altersvorsorgeschonvermögen bilden

Die Juristin empfiehlt unterhaltspflichtigen Kindern zudem die Berechnung des Altersvorsorgeschonvermögens, das auch nicht vom Elternunterhalt angerührt wird.

Denn die fünf Prozent, die in die private Altersvorsorge fließen dürfen, könne man auch rückwirkend gelten machen. Zur Berechnung sollen demnach die vergangenen Berufsjahre auf Basis des heutigen Einkommens mit einer Verzinsung von vier Prozent herangezogen werden.

3. Kosten für selbstbewohnte Immobilie abziehen

Das dem Elternunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen kann auch durch bereits laufende Zins-und Tilgungsraten für ein selbstbewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung verringert werden. Das verfügbare Einkommen erhöht sich jedoch in diesem Fall durch das mietfreie Wohnen.

Wenn der Unterhaltspflichtige Schulden gemacht hat, um die Kosten für das Immobilieneigentum zu decken, vermindern die Kreditraten eines bestehenden Kredits das Einkommen. Hier rät die Juristin von der vorschnellen (Sonder-)Tilgung der Verbindlichkeiten ab.

So könne es beispielsweise bei der Auszahlung einer Lebensversicherung sinnvoll sein, nicht eine Sondertilgung auf den Immobilienkredit zu leisten, sondern das Geld in das Altersvorsorgeschonvermögen zu stecken.

Auch Ersparnisse für renovierungsbedürftige Immobilien bleiben demnach vom Unterhaltsanspruch unberührt. Das gelte jedoch nicht für Luxussanierungen. Höhe und Notwendigkeit der Rücklagen seien zu belegen.

Seite drei: Kosten für Besuchsfahrten geltend machen

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