Emittent oder Emissionshaus?

Es ist wieder einmal an der Zeit für etwas Haarspalterei. Denn die korrekte Verwendung von Begriffen kann in der zunehmend regulierten Welt der geschlossenen Fonds nicht ganz unwichtig sein.

Cash-Kolumnist Stefan Löwer
Cash-Kolumnist Stefan Löwer

Es geht um das Wort  „Emittent“. Im Verkaufsprospektgesetz und auch in dem neuen Vermögensanlagengesetz bezieht sich der Begriff auf die Fondsgesellschaft, also jene Gesellschaft, an der sich die Anleger beteiligen.

Neuerdings  wird die Bezeichnung jedoch – auch von manchen Fachjournalisten und Vertrieben – vermehrt verwendet, wenn das Emissionshaus gemeint ist, also der Initiator.

Begriffe purzeln durcheinander

So überschreibt etwa ein bekannter Spezialvertrieb für geschlossene Fonds in der Produktübersicht auf seiner Website die Spalte der Initiatoren mit „Emittent“. Über der Spalte der Fonds hingegen, zu der diese Bezeichnung eigentlich passen würde, steht schlicht „Name“.

Sogar eine Ratingagentur berichtete in dem Editorial ihres Newsletters unlängst, dass „zahlreiche Emittenten“ aussagekräftige Leistungsbilanzen „der aufgelegten Beteiligungen“ veröffentlichen würden. Gemeint waren offenkundig die Emissionshäuser. Auch auf dem Fondsrating-Tag des Veranstalters Ratingwissen von Jürgen Braatz, auf dem jüngst immerhin 140 Profis der Branche versammelt waren, purzelten die Begriffe fröhlich durcheinander.

Anscheinend empfinden viele „Emittent“ als chic und modern. Mit der Wortwahl scheinen sie suggerieren zu wollen, dass sie in der neuen Welt der geschlossenen Fonds, bei Finanzinstrumenten und Regulierung bereits angekommen sind. Falsch ist sie trotzdem.

Die Gefahren der falschen Terminologie

Wortklauberei? Nicht nur. Wenn die falsche Terminologie sich in den Köpfen von Vermittlern und Anlegern festsetzt, kann das insbesondere bei der Lektüre der Fondsprospekte zu argen Missverständnissen führen. Denn dort ist mit „Emittent“ stets die Fondsgesellschaft gemeint. Etwas anderes gestattet die BaFin, die sich penibel an die gesetzlich verankerten Begriffe hält, nicht.

Seite 2: Begriff „Emissionshaus“ bei der BaFin unbekannt

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