Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung des Emittenten Leonidas Associates III GmbH & Co. KG hervor. Demnach befindet sich die Gesellschaft derzeit in einer finanziellen Krise und ist drohend zahlungsunfähig. Dies könnte den Bestand der Gesellschaft und damit auch die Rückzahlung der Nachrangdarlehen in Frage stellen, so die Mitteilung nach Paragraf 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz.
Laut der Mitteilung sind die Zahlungen der am 31. Dezember 2021 fällig werdenden Nachrangdarlehen derzeit noch nicht gesichert. Ursächlich hierfür sei, dass unter anderem Zahlungen von Konzerngesellschaften nicht rechtzeitig erfolgen. Schäden an der Dachkonstruktion der Photovoltaikanlagen erforderten den Angaben zufolge einen Rechtsstreit unter anderem gegen das seinerzeitige Bauunternehmen und dessen Versicherung. Das Bauunternehmen sei inzwischen insolvent; das Verfahren gegen die Versicherung werde weiter fortgeführt.
Die Photovoltaikanlagen konnten aufgrund von Instandsetzungsmaßnahmen durchweg betrieben und die Zinsleistungen an die Anleger erbracht werden, so die Leonidas Associates III. Um die rechtzeitige Rückzahlung der Darlehen an die Anleger zu gewährleisten, wurden Verhandlungen mit potentiellen Investoren aufgenommen. „Diese haben jedoch trotz guter Aussichten auf ein Obsiegen in den Rechtsstreitigkeiten und solider Einspeisevergütungen eben wegen der juristischen Auseinandersetzungen vorerst von einer Übernahme Abstand genommen“, heißt es in der Mitteilung. Daher fehle der Emittentin per 31. Dezember 2021 die Liquidität zur Rückführung der dann fällig werdenden Darlehen.
Insolvenzantrag am 23. Dezember
Die Emittentin habe am 23. Dezember 2021 einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Mit Beschluss vom 27. Dezember 2021 hat das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Fürth, Az. IN 654/21, das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.
Betroffen ist die Vermögensanlage in Form von Nachrangdarlehen der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG. Die Emission sowie das Angebot erfolgten im Jahr 2013 und damit vor Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes, das eine gesetzliche Prospektpflicht für solche Emissionen einführte. Eine Prüfung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgte damals nicht. Zum Zeitpunkt der Emission und der Platzierung der Nachrangdarlehen stellten diese keine Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagegesetztes dar, weshalb es keiner Veröffentlichung des Prospekts und auch keiner Billigung und Hinterlegung des Prospekts bedurfte, so die Information.
Die Leonidas-Gruppe zählte bis etwa Mitte der 2010er Jahre zu den größeren Emissionshäusern von Kapitalanlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien, hat aber schon seit geraumer Zeit mit Turbulenzen zu kämpfen. Neben Nachrangdarlehen hat Leonidas vor allem diverse Wind-, Solar- und Wasserkraftfonds in Form von klassischen Kommanditbeteiligungen an einer GmbH & Co. KG aufgelegt. Diese Fonds sind als eigenständige Gesellschaften von der Insolvenz der Leonidas Associates III nicht unmittelbar betroffen.