Insgesamt soll die neue Verordnung dem Entwurf zufolge „am Tag nach der Verkündung“ in Kraft treten, also unmittelbar nach ihrer Verabschiedung ohne jegliche Übergangsregelung.
Keine Schritte zur BaFin-Aufsicht
„Positiv hervorzuheben ist, dass es keine grundsätzlichen Eingriffe in die provisionsbasierte Vergütung gibt und auch keine ersten Schritte hin zu einer BaFin Aufsicht“, betont Klein. Votum werde bis zum 22. November, den das Ministerium als Frist festgesetzt hat, eine abschließende Stellungnahme erarbeiten.
Die CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für die neue Regierung vereinbart, freie Finanzdienstleister “schrittweise“ unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellen. Wie dies aussehen und umgesetzt werden soll, ist somit weiterhin vollkommen offen. (sl)
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