„Enorme Leistungsunterschiede“: Franke und Bornberg präsentiert erstes Cyber-Rating

 

Was eine Cyberpolice abdeckt

Im Kern tritt die Cyber-Versicherung ein für Schäden des Versicherten (Eigenschaden) oder Dritter (Drittschaden) durch ungewollte Einwirkungen, Zugriffe und Nutzung von IT-Systemen des Versicherten sowie im Zuge des Cyber-Schadens entstehende Kosten. In der Drittschadendeckung gibt es – mehr oder weniger ausgeprägte – Deckungsüberschneidungen mit klassischen Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht-, Produkthaftpflicht- und D&O-Haftpflichtversicherungen.

Im Bereich Eigenschäden entstehen teils weitreichende Überschneidungen mit Vertrauensschaden-Versicherungen, insbesondere bei zielgerichteten Hacker-Angriffen sowie Betrug und Diebstahl wie Phishing, Pharming oder Fake Presiden.

Keine Lust auf Finanzdienstleister

Vermittler und generell Finanzdienstleister, die sich gegen Cyber-Risiken absichern wollen, haben allerdings schlechte Karten. Sie gelten offenbar als gefahrenträchtig und nur wenige Versicherer sind bereit, ihnen Schutz zu bieten, was der Gewinnung von Vermittlern für den Vertrieb von Cyber-Produkten nicht gerade dienlich ist.

Ansonsten gibt es kaum Einschränkungen; eine Million Euro Versicherungsschutz ist, je nach Branche und Geschäftsmodell, schon für weniger als 1.000 Euro Jahresprämie erhältlich. Allerdings kennt die Assekuranz bei Cyber, wie auch in anderen Sparten, kein einheitliches Verständnis von KMU. Die Grenzlinie zwischen Gewerbe- und Industriebetrieben verläuft zwischen fünf und 50 Millionen Euro Jahresumsatz.

 

Seite 3: Standards? –  Fehlanzeige

 

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