„Enorme Leistungsunterschiede“: Franke und Bornberg präsentiert erstes Cyber-Rating

 

Der Deckungsumfang unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer erheblich, konstatiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter der Franke und Bornberg Research GmbH: „Wir beobachten deutliche Unterschiede in Aufbau und Umfang der Cyber-Bedingungen. Vom großen Komplettpaket über Baukastensysteme bis hin zu eng gefassten Kern-Deckungen ist alles vertreten.

Orientierung dringend gesucht

Was der eine Versicherer über eine Rechtsschutzversicherung löst, die an den Cyber-Hauptvertrag angedockt wird, webt der andere in Cyber-Drittschadendeckung und Krisen-Dienstleistungen ein. Die Konsequenzen für Versicherungsfall, Entschädigung und das Verhältnis zu anderen Versicherungsverträgen können gravierend sein. Unser Rating bietet erstmals Orientierung in diesem jungen und dynamischen Markt.“

Noch kann von Standards keine Rede sein, wie Franke am Beispiel der „versicherten Gefahren“ zeigt. Es herrsche eine fast babylonische Sprachverwirrung. Versicherer verwenden unterschiedlichste Begriffe, die sie mehr oder weniger klar definieren. Als versicherte Gefahren werden genannt: „Netzwerksicherheitsverletzung“, „IT-Sicherheitsverletzung“, „Hacker-Angriff“,„Cyber-Angriff“, „Cyber-Einbruch“, „Cyber-Attacke“, „Cyber-Rechtsverletzung“, „Cyber-Sicherheitsvorfall“.

 

Seite 4: Kaum Erfahrungen

 

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