Wie lautet die überraschendste Erkenntnis zur bAV, die Sie aus Ihrer eigenen Studie gewonnen haben?
Ganz große Überraschungen gab es für uns nicht, da wir natürlich aus unseren täglichen Gesprächen bereits laufend Eindrücke sammeln konnten. Für bemerkenswert halte ich eher die vielen kleineren Ausprägungen, die jeweils für sich genommen nicht spektakulär sind, sich jedoch im Überblick zu einem interessanten Bild zusammenfügen. Beispielhaft genannt der Anspruch der Arbeitgeber, Flexibilität und Freiwilligkeit bei der Auswahl der Leistungen zu bieten. Wie verträgt sich dies mit den Forderungen nach einfacher Verwaltung und schlanken Prozessen sowie der vielfach inhouse durchgeführten Beratung? Auch zeigt die Praxis, dass im Bereich der Entgeltumwandlung die Absicherung von Todesfall und Invalidität oft nachrangig umgesetzt und nachgefragt wird. Auch nicht überraschend, aber bemerkenswert ist der Punkt Technik und Innovation. Alle wollen – wenige haben – bereits moderne Tools im Einsatz. Hier sehe ich in den nächsten Jahren starke Veränderungen in der Entgeltumwandlung. Von der Kommunikation bis zur Administration.
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An der Frage, ob es eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung geben soll, scheiden sich die Geister. Wie bewerten Sie die aktuelle Diskussion um Vor- und Nachteile eines Obligatoriums?
Wir verfolgen die Diskussion natürlich mit hoher Aufmerksamkeit und beteiligen uns in den Fachgremien. Tatsächlich gibt es sehr unterschiedliche Interessenlagen. Ich denke, ganz wichtig ist es, den Auslöser für die Frage der Einführung eines Obligatoriums zu erkennen. Es fehlt an einer ausreichenden Eigenvorsorge – sei sie privat oder betrieblich – um für den Großteil der Bevölkerung ein angemessenes Rentenniveau zu erreichen. Ein Obligatorium mag ein Baustein sein, um das Versorgungsniveau anzuheben. Ausreichend wäre dies aber sicher nicht, um die Ziele zu erreichen. Hier müssen in jedem Fall für alle Beteiligten zusätzliche Anreize geschaffen werden.
Interview: Lorenz Klein
Foto: Aon