Auch der Pensions-Sicherungsverein, der bei Pleite 2011 von Ansprüchen aus Pensionszusagen, U-Kasse und Pensionsfonds bis zu einer Höhe von 7.665 Euro Betriebsrente pro Monat eintritt (Ost: 6.720 Euro), könnte Anlegern nicht helfen. Im Zweifel müssten Leistungen gesenkt und Beiträge erhöht werden. In jeder Firmenkassen-Satzung sind solche Sanierungsklauseln fixiert, deren Anwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigen ist.
Widerstand gegen Brüsseler Pläne
Bürokratischer Gegenwind für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland kommt vor allem von der EU-Kommission aus Brüssel. Sie will neben den Lebensversicherern auch die bAV unter das Dach von Solvency II einbinden. Folge: Um langfristige, lebenslange Garantien weiterhin zu ermöglichen, müssten insbesondere firmengebundene Pensionskassen deutlich mehr Eigenkapital vorhalten als bisher. Das stößt hierzulande auf scharfen Widerstand. „Die Betriebsrente ist keine Erfindung des Staates, sondern per Definition eine Sozialleistung der Arbeitgeber – und ohne Arbeitgeber findet auch keine bAV statt“, erklärt Bernhard Wiesner, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. An der „unschlagbaren Effizienz der bAV“ sollte niemand rütteln.
Solvency-II-Regelungen auf Pensionskassen und Pensionsfonds anzuwenden sei unangemessen. Arbeitgeber betreiben sie lediglich als Selbsthilfeeinrichtung zur Durchführung der bAV, nicht als Profit-Center. Daher sei eine abgestufte Aufsichtsdichte sinnvoll. Entscheidungen für eine Neuregelung, die frühestens ab 2013 gelten soll, stehen noch aus.
Autor Dethlef Pohl ist freier Wirtschaftsjournalist und Versicherungsexperte in Berlin.