Entlastungspaket: GdW fordert Klarheit bei der Ausgestaltung

GdW-Präsident Axel Gedaschko
Foto: GdW/Nils Hasenau
GdW-Präsident Axel Gedaschko

Die Bundesregierung hat ein drittes Entlastungspaket für Bürger und Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise auf den Weg gebracht. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, kommentiert das Maßnahmenpaket.

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung ist wichtig und notwendig. Es dürfte damit gelingen, die größten ansonsten zu befürchtenden sozialen Verwerfungen zu verhindern und so letztlich auch den Zusammenhalt in schwierigen Zeiten zu wahren.

Ebenso dringend ist aber nun Klarheit darüber notwendig, wie die Ausweitung des Empfängerkreises beim Wohngeld und die Konditionen für Liquiditätshilfen für Wohnungsunternehmen ausgestaltet werden. Hier drängt die Zeit, denn eine wachsende Zahl der sozial orientierten Wohnungsunternehmen ist angesichts hoher Vorauszahlungen an die Energieversorger insolvenzbedroht und viele Mieterhaushalte mit geringen Einkommen stehen vor horrenden Nebenkostenrechnungen.

Die Ausweitung des Wohngelds inklusive einer Klimapauschale ist sehr zu begrüßen. Damit wird eine langjährige Forderung der sozial orientierten Wohnungswirtschaft im GdW umgesetzt. Statt bislang 600.000 werden nun 2 Millionen Haushalte entlastet, die am meisten unter den Energiepreisexplosionen leiden. Die genaue Umsetzung der Wohngeld-Ausweitung ist aber noch nebulös. Hier kommt es darauf an, dass eine Beantragung und Auszahlung an die bedürftigen Haushalte schnell und unkompliziert erfolgen kann. 

Eine Entlastung von Einkommen bis 2.000 Euro monatlich von Sozialabgaben ist ebenso richtig wie eine Erhöhung des Kindergeldes. Auch das Einlenken der Bundesregierung auf das EU-Vorhaben, die Strompreise zu deckeln und Zufallsgewinne von Energieunternehmen abzuschöpfen, ist absolut richtig um so einen Strombasispreis zu finanzieren 

Insgesamt bedeutet das Entlastungspaket aber auch teils zuvor Gießkanne statt notwendiger Fokussierung auf wirklich bedürftige Empfängerkreise. So sollen Studierende mit einer Energiepreispauschale von nur 200 Euro entlastet werden, während Rentner 300 Euro erhalten. Ob Gutverdiener im Gegensatz zu Geringverdienern ein subventioniertes 49- bis 69-Euro-Ticket wirklich benötigen, ist ebenso fragwürdig.

Neben der Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen muss letztlich vor allem noch eines geklärt werden: die Gegenfinanzierung der geplanten Vorhaben. Sie muss für alle transparent dargestellt werden.

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