Entscheidung im Streit um Kündigungsklausel verschoben

Nach der heutigen Verhandlung im Streit um die Kündigungsklausel in Bausparverträgen kündigte das Landgericht Karlsruhe ein Urteil im Spätsommer an. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Bausparkasse Badenia. Verfahren gegen weitere Institute stehen noch an.

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Verbraucherschützer setzen sich dafür ein, dass Finanzinstitute Bausparverträge auch nach über 15 Jahren nicht kündigen dürfen.

Im Streit um neue Kündigungsklauseln in Bausparverträgen peilt ein erstes Gericht eine Entscheidung an. Man werde im Spätsommer ein Urteil verkünden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Karlsruhe am Montag nach einer Verhandlung.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Bausparkasse Badenia geklagt – das Finanzinstitut hatte 2013 eine Klausel eingeführt, der zufolge sie bestimmte Altverträge 15 Jahre nach Vertragsabschluss kündigen kann. Das hält sie für angemessen.

Weitere Verfahren folgen

Auf eine ähnliche Klausel setzen auch die Landesbausparkasse (LBS) Südwest und der Verband der Privaten Bausparkassen – gegen sie klagt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ebenfalls, Auftakt in diesen Verfahren in Stuttgart und Berlin soll im Sommer sein.

Angewandt wurde die Klausel noch nicht – die LBS hat sie seit 2005 in bestimmten Tarifen und könnte also erst 2020 auf dieser Basis kündigen. Der Verband nutzt die Klausel erst seit 2013 und die Badenia seit 2015. Die Verbraucherzentrale klagt aber schon jetzt, um zukünftige Nachteile für Verbraucher zu unterbinden.

Die strittige Kündigungsklausel ist ein neuer Weg für Kassen, um sich von Altkunden zu trennen. Dadurch könnten Altverträge, die nicht für Darlehen genutzt werden, im Regelfall zwei bis fünf Jahre früher gekündigt werden als über einen anderen Weg, den der Bundesgerichtshof im Februar abgesegnet hat. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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