Entscheidung über Bafin-Aufsicht vertagt

Foto: AfW
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW

Die Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler auf die Bafin ist vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erneut vertagt worden. Dies teilt der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung mit.

Die Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler auf die Bafin ist vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erneut vertagt worden. Dies teilt der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung mit.

Die weitere Befassung findet damit erst nach der parlamentarischen Sommerpause statt. Der Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes – Inkrafttreten zum 1. Januar 2021 – ist damit laut AfW nicht mehr zu halten.

“Es wäre auch absurd gewesen. Erst müssen Verantwortlichkeiten und Strukturen bei der Bafin mit Blick auf den Wirecard/Bafin-Skandal aufgearbeitet werden, bevor überhaupt an eine Kompetenzerweiterung dort gedacht werden kann“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Unabhängig davon blieben auch die in der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses am 27. Mai von verschiedenen Fachleuten vorgetragenen Argumente gegen die Aufsicht bestehen, so der Verband.

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