„Lebensversicherungen sollen den Absicherungsbedürfnissen und den Renditeerwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht werden. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht“, kritisierte Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens. Mehrere Versicherer müssten dringend nachbessern.
Dabei geht es der Bafin besonders um den Vertrieb und die Höhe der Effektivkosten. Diese geben an, wie stark die jährliche Rendite durch die Kosten gemindert wird. Bei den Produkten mehrerer Unternehmen betrugen sie zum Zeitpunkt, als die Hälfte der Versicherten ihre Verträge vorzeitig gekündigt hatte, demnach vier Prozent oder mehr. „Die Unternehmen müssten also mit den dazugehörigen Kapitalanlagen eine Rendite mindestens in derselben Höhe erwirtschaften, damit die Kundinnen und Kunden davon profitierten.“
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) wies darauf hin, dass Versicherungen im Kollektiv funktionierten. „Abschläge für frühe Kündigung bewahren das Versichertenkollektiv davor, die Rechnung dafür zu zahlen“, sagte Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die deutschen Lebensversicherer beteiligten die Versicherten angemessen an den Überschüssen. „Im Mittel erfolgt eine Beteiligung von 95 Prozent an den Kapitalerträgen, Risiko- und Kostenüberschüssen“, stellte Asmussen fest.
Der Bafin sind einige Lebensversicherungsprodukte mit sehr hohen Stornoquoten aufgefallen – speziell in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, in denen ein großer Teil der Kosten anfalle. Ein hohes Frühstorno könne ein Hinweis dafür sein, dass die Produkte außerhalb des für sie bestimmten Zielmarktes vertrieben wurden, hielt die Bafin fest.
Bafin: Lebensversicherer erfüllen Erwartungen nicht
Die Bafin hatte im Mai 2023 in einem Schreiben zu kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten dargelegt, was sie von den Anbietern erwartet. Parallel hatte sie Produkte am Markt analysiert. Inzwischen habe die Bafin 13 Lebensversicherer einer Prüfung unterzogen. „Was wir bislang herausgefunden haben, entspricht nicht unseren Erwartungen“, kritisierte Wiens bei einer Veranstaltung des „Handelsblatts“.
Wenn die Bafin Missstände feststelle, werde sie einschreiten. Die Behörde könne etwa den Vertrieb von Produkten untersagen oder Maßnahmen gegenüber Vorstandsmitgliedern verhängen, wenn deren fachliche Eignung infrage stehe, sagte Wiens. (dpa-AFX)