Entwurf zur Grundsteuer benötigt Reform des Grundgesetzes

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) appelliert in seinem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer an die Kommunen, ihre Hebesätze nach der Reform zu senken, um einen Anstieg der Steuerbelastung zu vermeiden.

Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen.

„Mit der Reform der Grundsteuer wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens verfolgt“, heißt es im aktuellen Entwurf eines „Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts“, der an die Bundestagsfraktionen verschickt wurde. Er liegt der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch) vor.

Änderung des Grundgesetzes nötig

„An die Gemeinden wird daher appelliert, die durch die Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern“, so der Gesetzentwurf. Er soll zusammen mit einem Änderungsgesetz für das Grundgesetz bereits kommende Woche in erster Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.

Die Grundgesetzänderung wird nötig, weil die Unionsseite eine Öffnungsklausel für die Bundesländer durchgesetzt hat. „Um den Ländern die Befugnis zu umfassenden abweichenden landesrechtlichen Regelungen einzuräumen, wird den Ländern für die Grundsteuer das Recht zu abweichenden Regelungen nach Artikel 72 Absatz 3 Grundgesetz eingeräumt“, heißt es im entsprechenden zusätzlichen Gesetzentwurf.

Abstimmung schon am Freitag

Das Kabinett soll dem Gesetzespaket bis Freitag per Umlaufverfahren zustimmen. Der Kabinettstermin am Mittwoch werde voraussichtlich nicht mehr erreicht, da es weiterhin Vorbehalte auf SPD-Seite gegen die Länderöffnungsklausel gebe, hieß es.

 

Foto: Shutterstock

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