Vermögensnachfolge als Wettbewerbsvorteil in der Beratung

Familie absichern, Vermögen und Lebenswerk erhalten, Steuern optimieren, wirtschaftliche und rechtliche Folgen beachten, Liquidität erhalten und Familienfrieden sichern – nur einige Aspekte, die bei der Vermögensnachfolge berücksichtigt werden müssen. Vermittler, die ihre Kunden zu diesen hochsensiblen Themen qualifiziert beraten können, verfügen über einen Wettbewerbsvorteil.

Gastbeitrag von Maximilian Kleyboldt, Certified Financial Planner

„Formwidrige Testamente, Regelungen, die eigentlich gar nicht den Wünschen des Erblassers entsprechen, veraltete oder rechtswidrige Verfügungen zeigen, dass potenzielle Erblasser einen großen Beratungsbedarf haben.“

Vermögensnachfolge“ ist ein Thema, mit dem sich die Menschen ungern befassen. Nach einer Allensbach-Befragung vom März 2011 kennen sich ein Drittel der Befragten mit dem Thema Nachfolge gar nicht aus. Zwar meinen 50 Prozent der Deutschen, über die gesetzliche Erbfolge „recht gut Bescheid“ zu wissen, allerdings kennen sich nur 10 Prozent mit einer Erbengemeinschaft aus, welche meist aus der gesetzlichen Erbfolge entsteht.

Irrtümer in der Nachfolgeplanung

Von den Kunden hören die Berater häufig: „Ja, wir haben die gesetzliche Erbfolge vereinbart und uns gegenseitig in einem Testament als Erben eingesetzt“. Gesetzliche Erbfolge ist allerdings nicht gleich „Berliner Testament“, bei dem sich die Eheleute als Erben gegenseitig einsetzen.

Ein weiteres Missverständnis liegt vor, wenn Erben aufgrund ihrer unsauberen Handschrift meinen, ihr Testament mit den PC schreiben zu müssen und dies dann unterschreiben. Ein Testament muss komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben werden, sonst ist es unwirksam. Nur das notariell beglaubigte Testament stellt die Ausnahme dar.

Fragenkatalog zur Erbfolge.

Formwidrige Testamente, Regelungen, die eigentlich gar nicht den Wünschen des Erblassers entsprechen, veraltete oder rechtswidrige Verfügungen zeigen, dass potenzielle Erblasser einen großen Beratungsbedarf haben.

Besteht das handschriftliche Testament beispielsweise aus mehreren Blättern, sollte der Verfasser jedes einzelne nummerieren, mit dem aktuellen Datum versehen und mit seinem vollen Namen unterschreiben.

Kunden planen die Vermögensnachfolge nur selten: Wunsch und Wirklichkeit driften auseinander

Der Kauf einer Kaffeemaschine oder eines Autos wird oftmals sorgfältiger angegangenen, als das Aufsetzen des Testaments. Das gilt für die Nachfolge insgesamt: Die Deutschen planen vieles sehr detailliert, sind aber bei der Vermögensvorsorge und insbesondere der Nachfolge nachlässig.

Hier besteht ein Ungleichgewicht zwischen Regelwunsch und Wirklichkeit. 75 Prozent erachten eine Nachfolgeregelung für wichtig, doch nur 27 Prozent haben eine Nachfolgeregelung getroffen. Im Kern müssen, neben den Besonderheiten der einzelnen Vermögensklassen, das Erbschaftsteuerecht, das Steuerrecht und das Gesellschaftsrecht beachtet werden.

Seite zwei: Dringender Handlungs- und Beratungsbedarf

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