7. Alleinerben einsetzen
Lasse der Gesellschaftsvertrag die Einsetzung eines Alleinerben als Nachfolger für das Unternehmen oder die Unternehmensbeteiligung zu, könne so das Risiko der Gewinnrealisierung vermieden werden.
Sollte ein Alleinerbe eingesetzt werden, so werden Hilbert zufolge alle übrigen Familienangehörigen mit flexiblen Vermächtnissen bedacht.
8. Frühzeitiges Unternehmertestament
Kann die Unternehmensnachfolge noch nicht bestimmt werden, beispielsweise wegen der Ausbildung der Kinder, so hilft laut Hilbert die Anordnung eines Bestimmungsvermächtnisses.
Dabei kann eine dritte Person, so zum Beispiel der Ehepartner oder ein eingesetzter Testamentsvollstrecker später bestimmen, wer Erbe und wer Vermächtnisnehmer wird.
Die im Bestimmungsvermächtnis eingesetzte, dritte Person entscheidet gegebenenfalls auch über die Erbanteile und die Höhen der jeweiligen Vermächtnisse. (bm)
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