Dieser Fall zeigt, wie schnell unbedachte Geldüberweisungen auf Gemeinschaftskonten zur Steuerfalle werden können. Wie kann man dem vorbeugen?
Am einfachsten ist es, größere Geldbeträge jeweils über ein Einzelkonto abzuwickeln, das demjenigen gehört, dem auch das Geld zusteht.
Vereinbarungen immer schriftlich aufsetzen
Lässt man hohe Geldsummen hingegen über ein Gemeinschaftskonto laufen, so muss zumindest eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt werden, wonach das Geld im Innenverhältnis der Kontoinhaber demjenigen zusteht, von dem es kommt.
Auch hierdurch hätte Ernst M. die Besteuerung vermeiden können. So hingegen ist er darauf angewiesen, dass ihm im Prozess vor dem Finanzgericht das Gericht glaubt, dass stillschweigend zwischen den Ehegatten eine solche Abrede getroffen worden war.
Ob dies erfolgreich sein wird, ist völlig offen.
Dr. Anton Steiner ist Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. und Fachanwalt für Erbrecht in München. Er ist Gründungspartner derKanzlei Groll, Gross & Steiner.
Foto: Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
Mehr Beiträge zum Thema Erbrecht:
Erbrecht: Vorsorge gegen Erbengemeinschaft