Arne Meiking, Financial Planner beim Wieslocher Finanzvertrieb MLP und Vorstandsmitglied beim Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner (nfep), sieht eine Planung ebenfalls unabhängig vom Vermögen. „Schon die Frage ,Wer bekommt meine Plattensammlung?“ zielt in diese Richtung“, gibt er zu bedenken.
Und was das Alter betrifft, seien grundsätzlich die Familien- und Vermögensstruktur für den Beginn einer Erbschaftsplanung entscheidend. Diese sollte aber so früh wie möglich beginnen, unabhängig davon, ob es sich um ein privates Erbe oder eine Nachfolgeregelung in einem Unternehmen handele.
„Um die Freibeträge nutzen zu können, sollte ein vermögender Kunde möglicherweise schon früher an dieses Thema denken, vor allem dann, wenn vielleicht nur wenige oder keine direkten Nachkommen vorhanden sind“, ergänzt Alexander Komann, Berater und zertifizierter Erbschaftsplaner bei der Berliner Quirin Bank, die Kunden auf Honorarbasis berät.
Zuerst Vorsorgesituation klären
„Erben und Schenken berührt unter dem Strich fast jeden, und zwar nicht nur diejenigen, die erben werden, sondern auch jene, die schon geerbt haben. Menschen, die Vermögen haben und es nun Schritt für Schritt oder erst viel später in andere Hände geben möchten, sind ebenfalls davon betroffen“, fasst Constanze Hintze, die bei der Münchener Finanzberatung Svea Kuschel + Kolleginnen hauptsächlich Frauen zum Thema Finanzen berät, zusammen.
Bevor aber überhaupt vererbt oder verschenkt wird, sollte – und da sind sich alle Berater einig – immer zuerst die Vorsorgesituation des potenziellen Erblassers, dem Schenker, in Angriff genommen werden.
Menschen leben heutzutage länger und benötigen folglich auch mehr Geld. Nach der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes wird jeder zweite Mann wenigstens 80 Jahre alt und jede zweite Frau kann ihren 85. Geburtstag erleben. Das 60. Lebensjahr erreichen statistisch gesehen 89 Prozent der Männer und 94 Prozent der Frauen.
„Bevor die lebenslange Versorgungssituation nicht geklärt ist, machen Überlegungen zum vorzeitigen Vermögensübergang keinen Sinn. Es sollte nicht der Fall eintreten, dass Vermögen übergeben wird und der Schenker darauf später wieder zurückgreifen muss und seine Kinder um Geld fragt, weil er schon alles verteilt hat“, sagt Diplomkaufmann Christian Heuser, Berater Plansecur in Düsseldorf und zertifizierter Erbschaftsplaner.