Erbschaftssteuer: IVD ist nicht zufrieden

Nachdem der Bundestag nach langem Gezerre grünes Licht für die Erbschaftssteuer-Reform gegeben hat, spricht der IVD Bundesverband, die zentrale Interessenvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft, zwar von einem Teilerfolg, sieht aber weiterhin eine massive Höherbelastung von Erben vermieteter Objekte.

Das Parlament beschloss gestern mit den Stimmen der großen Koalition die Umsetzung der lange kontrovers diskutierten Gesetzesänderung zum 1. Januar 2009 . Am 5. Dezember wird sich der Bundesrat mit den Vorschlägen auseinandersetzen.

Die neue Regelung sieht vor, dass selbstgenutztes Wohneigentum nicht nur unter Ehepartnern, sondern auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften steuerfrei vererbt werden kann, sofern die Wohnung für die kommenden zehn Jahre selbstgenutzt wird. Außerdem sollen Familienbetriebe von der Steuer befreit werden, wenn sie weitere zehn Jahre fortgeführt werden.

Der Bundesverband übt Kritik: ?Zwar räumt die Erbschaftssteuer-Reform Immobilienerben verschiedene Vergünstigungen ein, doch die Vorgaben werden in der Realität vielfach nicht erfüllt werden können?, so IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling.

Besonders die Zehnjahresregelung stößt den Lobbyisten übel auf. Sie könne in Zeiten beruflicher Mobilität oftmals nicht eingehalten werden, zudem wohnten Kinder häufig ohnehin nicht in derselben Stadt wie ihre Eltern, moniert der IVD. (hb)

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