Der K(r)ampf mit der Erbschaftsteuer

Gravierender sind die absurden praktischen Folgen: Wer ein (weiterhin) florierendes und entsprechend wertvolles Unternehmen erbt, kann auf Basis der Erbschaft womöglich in Saus und Braus leben und geht dabei auch noch steuerfrei aus. Dass dies von vielen als ungerecht empfunden wird, ist nachvollziehbar.

Wenn das Unternehmen hingegen nach der Übertragung ins Trudeln gerät und eigentlich Einsparungen notwendig wären, sind wiederum die Erben gekniffen.

Reduzieren sie die Lohnsumme, müssen sie nachträglich Steuern bezahlen und damit womöglich das ohnehin angeschlagene Unternehmen belasten. Verzichten sie darauf, fährt der Betrieb vielleicht ebenfalls gegen die Wand. Auch das kann niemand wollen.

Neuregelung unbedingt notwendig

Eine Neuregelung ist also unbedingt notwendig. Doch wie kann sie aussehen?

Um dies zu beantworten, ist zunächst eine andere Frage zu klären: Was eigentlich macht den Wert eines Unternehmens für den Erben aus? Der Besitz allein stellt schließlich noch keinen unmittelbaren Vorteil dar.

Dieser kommt der Erbschaft erst dann zu, wenn der Erbe daraus einen Nutzen zieht, also hauptsächlich, wenn er Ausschüttungen/Dividenden oder andere Auszahlungen des Unternehmens kassiert, es ganz oder teilweise verkauft oder seine Anteile beleiht. Erst dann ist auch eine Steuer darauf gerechtfertigt.

Seite drei: Tilgung der Steuer nur nach Zuflüssen

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