Hintergrund ist, dass wegen einer Gesetzesänderung auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 höhere Kosten für die Erbschaftssteuer zukommen könnten. Konkret geht es um das Jahressteuergesetz.
In dem Antrag heißt es, die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Vermögensübertragungen seien zuletzt vor 13 Jahren erhöht worden. Sowohl die seitdem eingetretene Inflation und insbesondere die zum Teil extreme Immobilienwertentwicklung führten dazu, dass die persönlichen Freibeträge inzwischen viel von ihrer Entlastungswirkung verloren hätten. „In der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Lage auch auf dem Immobilienmarkt ist eine Steuererhöhung, wie sie ab dem nächsten Jahr in vielen Fällen eintreten würde, das absolut falsche Signal.“
Weiter fordert Bayern eine gesetzliche Regelung, welche es den Länderparlamenten künftig ermögliche, über wesentliche Aspekte der Erbschaft- und Schenkungsteuer in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Insbesondere die Höhe der persönlichen Freibeträge sollten die Länder selbstständig festlegen können, zumal ihnen das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer in vollem Umfang zustehe.
„Steuerrecht regelmäßig anpassen“
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hatte sich bereits für höhere Erbschaftsteuerfreibeträge ausgesprochen. Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte am Mittwoch, ihm erscheine es empfehlenswert, dies wie auch andere Teile des Steuerrechts regelmäßig an die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung anzupassen.
Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Markus Herbrand, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag, die Initiative aus Bayern sei richtig. Sie adressiere zurecht die Gefahr steigender Belastungen im Zuge der rechtlich notwendigen Anpassung der Bewertungskriterien für Immobilien an die Immobilienwertermittlungsverordnung aus dem vergangenen Jahr. „Es muss auch in Zukunft gesichert sein, dass das vererbte Haus in einer deutschen Großstadt nicht zum Schuldenrisiko wird, welches dann durch den Verkauf an den meist bietenden Investor gelöst wird.“ Durch die vorgeschlagene Regionalisierung der Freibeträge könnten spezielle Herausforderungen etwa in Immobilienboom-Metropolen wie München, Berlin oder Frankfurt gelöst werden. (dpa-AFX)