Geht es um zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke, sind bei Erbschaft- und Schenkungsteuer Vergünstigungen möglich. Das und mehr geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle Kleine Anfrageder FDP-Fraktion im Bundestag hervor.
In ihrer Kleinen Anfrage im Bundestag wollte die FDP von der Bundesregierung erfahren, wie sich die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Entwicklung der Mieten auswirkt.
Darauf wies die Regierung auf die möglichen Vergünstigungen hin, so beispielsweise, dass zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 Prozent ihres Wertes angesetzt werden.
Wann ist eine Stundung möglich?
Hintergrund sei der sogenannte Befreiungsabschlag nach Paragraf 13d des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG). Daneben bestehe nach Paragraf 28 Absatz drei des ErbStG die Möglichkeit, die Steuer auf zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke über zehn Jahre zu stunden.
Bei einem Erwerb von Todes wegen sei diese Stundung sogar zinslos. Voraussetzung ist laut Regierung jedoch, dass der Erwerber sonst das Objekt veräußern müsste, weil er die Steuer nicht anderweitig finanzieren kann.
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