So setzt die Ergo Vorsorge Leben die laufende Verzinsung im Jahr 2022 bei 2,2 Prozent fest. Hinzu kommen 0,2 Prozent aus Schlussüberschussbeteiligung und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Damit beträgt die Gesamtverzinsung 2,4 Prozent.
Die Ergo Leben legt die laufende Verzinsung im Jahr 2022 bei 1,85 Prozent fest. Dazu kommen 0,25 Prozent aus Schlussüberschussbeteiligung und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Damit liegt die Gesamtverzinsung bei 2,1 Prozent.
Auch bei der Victoria Leben beträgt die laufenden Verzinsung im Jahr 2022 1,85 Prozent. Die Kunden erhalten dazu 0,25 Prozent aus Schlussüberschussbeteiligung und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Die Gesamtverzinsung beläuft sich somit auf 2,1 Prozent.
R+V und Condor legen die Werte für 2022 offen
Zudem haben auch die R+V Lebensversicherung und die Tochter, Condor Lebensversicherung, ihre Überschussbeteiligungen für 2022 veröffentlich.
Die Condor Leben bietet für die Klassik-Rente eine Gesamtverzinsung von noch 1,80 Prozent, nach zwei Prozent in 2021. Die laufende laufenden Verzinsung inklusive Rechnungszins sinkt dabei von 1,75 Prozent auf 1,55 Prozent. Die Gesamtverzinsung enthält neben der laufenden Verzinsung die Schlussüberschussbeteiligung sowie die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven.
Und auch die R+V Leben senkt für 2022 im Neugeschäft die Gesamtverzinsung für die Safe+Smart-Produkte, allerdings moderat von 2,05 auf zwei Prozent. Darin ist ein Rechnungszins von 0,25 Prozent enthalten.
Hintergrund zur Gesamtverzinsung
Jährlich ermitteln die Versicherer ihre Erträge aus der Kapitalanlage und anderen Gewinnquellen. Die Kunden werden an den Überschüssen beteiligt. Die Versicherer beschließen dafür jeweils zum Jahresende die laufende Verzinsung sowie gegebenenfalls eine Schlussüberschussbeteiligung für ihre Kunden.
Daraus ergibt sich zusammen die Gesamtverzinsung. Bei vielen Tarifen gehört auch eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven dazu. Bestandskunden erhalten mindestens den bei Vertragsabschluss gültigen Garantiezins.
Die Verteilung der Überschüsse müssen die Versicherer gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offenlegen.