Die Ergo Lebensversicherung hat ihr Alternativprodukt zur klassischen Lebensversicherung – die „Ergo Rente Garantie“ – auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) ausgeweitet. Die neue fondsgebundene Direktversicherung „Betriebs-Rente Garantie“ kann um eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung (EU/BU) ergänzt werden – vorausgesetzt der Arbeitgeber spielt mit.
Bislang sei der Erwerbsminderungsfall von der betrieblichen Altersversorgung kaum erfasst, obwohl dieser der häufigste Auslöser für Sozialhilfe sei, sagte Ergo Leben-Vorstand Frank Neuroth am Dienstag im Rahmen einer Telefonkonferenz mit Pressevertretern.
Klassische BU stößt an ihre Grenzen
In der gesetzlichen Rentenversicherung sei der EU-Fall hingegen – wenn auch in geringer Höhe, wie Neuroth einschränkt – bereits berücksichtigt. Mit dem neuen Produkt wolle man nun die Lücke im privaten Bereich schließen, zumal die BU nicht in der Lage sei, so der Ergo-Vorstand, große Teile des noch unversorgten Marktes bedienen zu können.
Chef entscheidet über BU-Einschluss in der bAV
Die BU-/EU-Option gilt für Gruppenverträge ab zehn Personen. Das Besondere ist dabei laut Ergo: Unabhängig von ihrer Tätigkeit müssen die Versicherten keine Gesundheitsfragen beantworten und der Beitrag ist für alle Berufsgruppen gleich. Es gilt eine Wartezeit von fünf Jahren wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, wodurch Antiselektionseffekte verhindert werden sollen.
Diese Effekte können auftreten, wenn in erster Linie Menschen mit Vorerkrankungen eine Direktversicherung mit BU- oder EU-Option abschließen. Auch deshalb überlassen die Ergo-Produktgestalter den Arbeitgebern die Hoheit über den Abschluss, das heißt der Mitarbeiter kann nicht eigenständig „antiselektieren“.
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Anlagekonzept entspricht der Ergo Rente Garantie
Weiter berichten die Ergo-Verantwortlichen, dass das Anlagekonzept der Betriebs-Rente Garantie der im Juli 2013 eingeführten privaten Rentenversicherung Ergo Rente Garantie entspreche.
Dabei hat der Versicherte keinen Anspruch auf eine Grantieverzinsung, sondern lediglich auf den Rückerhalt der eingezahlten Beiträge, sofern das Fondsguthaben nach einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren zu Rentenbeginn unterhalb der Beitragssumme liegt. Im Gegenzug sollen Versicherte stärker an positiven Zinsänderungen partizipieren und dadurch höhere Renditechancen wahrnehmen können. (lk)
Foto: Ergo