Ein Gutachten zur Darstellung der Kosten von alternativen Investmentfonds (AIFs), das vom „Marktwächter Finanzen“ der Verbraucherzentrale Hessen in Auftrag gegeben wurde, kommt zu einem wenig schmeichelhaften Ergebnis. Verfasser des Gutachtens ist ein alter Bekannter der Branche.
Verbraucher haben nach einer Mitteilung der Verbraucherzentrale demnach kaum eine Möglichkeit, die Kosten geschlossener Fonds zu erfassen und zu vergleichen. In vielen Fällen seien auch inhaltliche Abweichungen zwischen den verpflichtenden Dokumenten zu ein und demselben Fonds festgestellt worden.
„Einzelne Posten werden bei den verschiedenen Fonds häufig ganz unterschiedlich berechnet. Das erschwert Verbrauchern den Vergleich“, kritisiert Wolf Brandes, Teamleiter des „Marktwächter-Schwerpunkts Grauer Kapitalmarkt“ bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wir haben aber auch innerhalb eines Fonds in den verpflichtenden Dokumenten erhebliche Abweichungen für die gleiche Position festgestellt.“
Unterschiedliche Berechnung
So würden zum Beispiel in 18 von 25 untersuchten Fonds die Angaben für die Initialkosten teils mit, teils ohne Ausgabeaufschlag genannt. Auch die Berechnung dieses Aufschlags erfolgte bei den untersuchten Fonds unterschiedlich. Bei den laufenden Kosten fänden sich erhebliche Abweichungen: Die Unterschiede zwischen den dreiseitigen wesentlichen Anlageinformationen (wAI) und dem Verkaufsprospekt betragen der Mitteilung zufolge bis zu 3,85 Prozentpunkte. Auffällig sei auch, dass die erfolgsabhängigen Vergütungen zum Teil hoch ausfallen – bis zu 50 Prozent eines Mehrertrages.
Mit den verfügbaren Dokumenten, so das Gutachten, haben Verbraucher kaum eine Chance, die Kosten komplett zu erfassen und deren Wirkung zu verstehen. Zudem seien die Texte sprachlich schwer verständlich. „Aus unserer Sicht sollte es Verbrauchern anhand von standardisierten Kostendarstellungen möglich sein, Produkte vergleichen und abschätzen zu können, welcher Fonds niedrige Kosten hat“, fordert Brandes.
Neue Vorschriften ab 2018
Die Marktwächter-Experten würden die Kosten geschlossener Fonds sowie deren Darstellung weiter beobachten. Denn seit Anfang 2018 gelten weitergehende Vorschriften zur Kostendarstellung. Zudem müssen nun nicht nur die Anbieter, sondern auch die Vertriebe Verbraucher separat informieren. Grund dafür sind Umsetzungsregeln von MiFID II. Diese neuen Informationsblätter müssen sich auf den Anlagebetrag in Euro und Cent beziehen.
Das Gutachten wurde vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen, Schwerpunkt Grauer Kapitalmarkt, in Auftrag gegeben. Untersucht wurden den Angaben zufolge alle 25 inländischen geschlossenen Publikumsfonds, die von Oktober 2016 bis September 2017 aufgelegt und von der Finanzaufsicht BaFin genehmigt wurden. Bewertet wurde dabei die Konsistenz und Vollständigkeit der Kostendarstellungen im Verkaufsprospekt, in den Anlagebedingungen und in den wAI.
Einer Fußnote der Marktwächter-Mitteilung zufolge wurde das Gutachten „erstellt von investmentcheck.de“. Dabei handelt es sich um die Website des Fachjournalisten Stefan Loipfinger, der – mit einer Unterbrechung – seit vielen Jahren in der Sachwertbranche bekannt ist. (sl)