Erhöhtes LV-Storno nach Zinsanstieg: Experte Ruß fordert VVG-Änderung

Der Finanzexperte Professor Dr. Joachim Ruß hält eine Kündigungswelle in der Lebensversicherung infolge eines starken Zinsanstiegs für sehr unwahrscheinlich. In der Praxis sei das systemische Risiko eines „Run“ auf Versicherungen deutlich geringer als es die Bundesbank in ihrem Studienmodell angenommen habe, so Ruß. Handlungsbedarf sieht er trotzdem.

„Das Diskussionspapier geht von vollständig finanzrationalem Verhalten aller Kunden aus. Dies ist unrealistisch“, teilte der Wissenschaftler Joachim Ruß am Dienstag mit.

Der Geschäftsführer des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) in Ulm hat sich im Rahmen eines wissenschaftlichen Kongresses mit dem umstrittenen Diskussionspapier der deutschen Bundesbank beschäftigt. Sein Fazit: Das Papier greift zwar ein „überaus wichtiges“ Thema auf und sei daher „ausdrücklich zu begrüßen“. Dass den Lebensversicherern die Kunden in Scharen davonlaufen, weil sie ihr Geld nach einem starken Zinsanstieg in besser verzinste Anlagen umschichten, glaubt Ruß allerdings nicht.

Ruß sieht unsachgemäße Regelung im VVG

„Das Diskussionspapier geht von vollständig finanzrationalem Verhalten aller Kunden aus. Dies ist unrealistisch“, teilte der Wissenschaftler am Dienstag mit. Das eigentliche Problem liegt nach Auffassung von Ruß in einer unsachgemäßen Regelung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Leider gehe das Papier darauf nicht ein, bedauert der ifa-Geschäftsführer.

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ifa will Rückkaufswerte vom Zinsniveau abhängig machen

Konkret geht es um den Paragrafen 169 VVG. Daraus geht hervor, dass deutsche Versicherer immer dann, wenn sie einem Kunden als Primärgarantie eine garantierte Ablaufleistung zusagen, auch garantierte Rückkaufswerte als Sekundärgarantie zusagen müssen. Ruß missfällt, dass die Rückkaufswerte in absoluter Höhe festgelegt werden.

Natürlich sei es aus Verbrauchersicht wünschenswert, dass bei Storno ein fairer Rückkaufswert bezahlt werde, betont Ruß. „Diesen jedoch in Euro festzulegen und nicht – wie in vielen anderen Ländern üblich – vom Zinsniveau bei Storno abhängig zu machen, ist ein wesentlicher Konzeptionsfehler des VVG“.

Ruß: Überfällige Diskussion wird durch Verschweigen erschwert

Auf diesen Fehler habe das ifa seit 2008 regelmäßig hingewiesen, so der Wissenschaftler. Eine überfällige Diskussion dieses Themas werde durch das Verschweigen der Ursache gerade nicht angeregt, kritisiert Ruß die Autoren der Bundesbank. Durch erhöhtes Storno nach steigenden Zinsen werde „in der Realität übrigens nicht nur der Versicherer, sondern auch das verbleibende Kollektiv belastet“, ergänzt der Forscher. Dies sei ein Grund mehr, über die Sinnhaftigkeit des Paragrafen 169 VVG in der derzeitigen Form nachzudenken. (lk)

Foto: ifa

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