Wie Aquila Capital weiter mitteilt, existiert eit dem Jahr 2010 auch in Serbien ein Einspeisetarifgesetz für Strom aus Erneuerbaren Energien. Zudem habe das serbische Parlament im Juli 2011 ein neues Energiegesetz verabschiedet, das den Energiemarkt weiter dereguliert und Genehmigungsverfahren beschleunigt.
Die jeweilige Ausgestaltung der Erneuerbaren-Energien-Gesetze hat entscheidenden Einfluss auf die Auswahl geeigneter Zielinvestments. Wesentliche Kerngrößen für Investoren ist die Planungssicherheit, die sich durch die Verlässlichkeit der garantierten Einspeisetarife ergibt. In Deutschland, Frankreich, Italien und der Türkei basiert die Förderung Erneuerbarer Energien auf einer Umlage. Mehrkosten werden auf alle Stromverbraucher verteilt und belasten dadurch nicht den Staatshaushalt. „Politisch gesehen entfällt mit der Umlagefinanzierung jegliche Motivation, zugesicherte Einspeisetarife nachträglich zu reduzieren, da die Förderung nicht aus Steuereinnahmen erfolgt“, erklärt der Aquila-Chef. In Serbien und Spanien hingegen wird der Ausbau Erneuerbarer Energien staatlich bezuschusst, also subventioniert.
Dieses Modell beinhaltet Risiken. Im Falle einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Situation des Landes droht die Kürzung von Subventionen und somit auch der Vergütungssätze. „In Spanien war dies bereits der Fall. Aufgrund der hohen Staatsverschuldung wurden die Einspeisevergütungen – sogar rückwirkend – massiv gekürzt“, berichtet Stiehler.
In Deutschland, Frankreich und Italien sind die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Vergütungssätze für 20 Jahre und in der Türkei für 10 Jahre garantiert. Nachträgliche Änderungen sind innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich. „Aufgrund der Verlässlichkeit der Einspeisetarife in Deutschland, Frankreich, Italien und der Türkei herrscht dort für Investoren hohe Planungssicherheit“, so Stiehler.
Serbien muss differenzierter betrachtet werden. Zwar sind auch dort die Vergütungssätze für zwölf Jahre garantiert, Unsicherheit besteht jedoch aufgrund des mit Spanien vergleichbaren Finanzierungsmodells.
Die Einspeise-Vergütungsmodelle im Überblick:
Neben den Einspeisevergütungen setzen Serbien und die Türkei für den Ausbau Erneuerbarer Energien weitere Impulse. Dazu zähle beispielsweise der zollfreie Import von Anlagen, die für die Erzeugung regenerativer Energien verwendet werden. Hinzu kämen eine Reihe steuerlicher Vergünstigungen sowie finanzielle Entlastungen und Importerleichterungen für Unternehmen, die Strom aus Erneuerbaren Energiequellen beziehen. Die Türkei bietet die Möglichkeit einer Bonusvergütung. „Neben der Grundvergütung erhalten Betreiber demnach fünf Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage eine zusätzliche Vergütung für Anlagenkomponenten ‚Made in Turkey’ als sogenannte Local-Content-Förderung“, erläutert Stiehler. (af)
Foto: Aquila Capital